Assistierter Suizid (2)

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– ein Thema auch für Christ:innen?!

Bild von Kerstin Riemer auf Pixabay – Fragst du dich, was dieses Bild mit dem Thema zu tun hat? – Lassen dich am Ende des Artikels überraschen …!

Assistierter Suizid

Vor wenigen Tagen ging relativ klanglos eine immens wichtige Debatte im Deutschen Bundestag über die Bühne, die uns alle irgendwie und irgendwann einmal betreffen könnte, ob direkt oder indirekt.
Es ging um die Frage, wie „Assistierter Suizid“ gesetzlich geregelt werden könne.
Dabei lagen zwei unterschiedliche Gesetzesentwürfe vor, die diskutiert und über die auch in getrennten Abstimmungen entschieden wurde. Dabei fand jedoch keiner der beiden Gesetzesentwürfe die erforderliche Mehrheit.

Was ist der Hintergrund, der zu einer solchen Gesetzesinitiative geführt hat?

Einleitung:

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für nichtig erklärt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse „als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“
Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasse auch die Freiheit, auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der Gesetzgeber könne die Suizidhilfe regulieren. In dieser Debatte kommt der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) eine wichtige Bedeutung zu.

Was ist Beihilfe zur Selbsttötung als Sterbehilfe?

Die Grundrechte der Verfassung schützen auch die Selbstbestimmung des Menschen. Sie umfasst auch das Recht, sich selbst das Leben zu nehmen. Weil der Suizid also nicht unter Strafe steht, ist an sich nach den allgemeinen Regeln des Strafrechts auch die Beihilfe zur Selbsttötung straflos. Der Sterbewillige selbst nimmt die Handlung vor, die zum Tod führt. Die Beihilfe kann zum Beispiel darin bestehen, die todbringenden Mittel zu besorgen.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-verbot-der-geschaeftsmaessigen-100.html

Beim Assistierten Suizid geht es nicht darum, dass helfende Personen selber das Mittel verabreichen, sondern es lediglich zur Verfügung stellen, angefangen von der Verschreibung bis hin zur Bereitstellung der Medikamente.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, warnte zu Beginn der Verhandlung im April vor falschen Erwartungen. Es gehe „nicht um die moralische oder politische Beurteilung der Selbsttötung und ihrer Folgen für die Gesellschaft“, sondern „allein um die Reichweite des Freiheitsraums, den das Grundgesetz einer staatlichen Strafdrohung entgegensetzt.“

Die beiden diskutierten Gesetzesentwürfe

Die erste Initiative stammte von 85 Abgeordneten um Lars Castellucci. Ihr Entwurf sah vor, dass die Suizidassistenz weiter grundsätzlich strafbar ist, unter bestimmten Voraussetzungen aber erlaubt wird. Dafür sollte die Person, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, volljährig sein, sich mindestens zwei Mal von einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen und ein Beratungsgespräch absolvieren. Der Geist dieses Regelung ist vergleichbar mit der geltenden Regelung zum § 218 StGB, welches den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe stellt, diese Tat aber unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich nicht verfolgt wird.

Die zweite Gesetzesinitiative griff den Gedanken des Bundesverfassungsgerichtes auf, dass betont hatte, dass es ein Recht auf selbst bestimmtes Sterben gäbe.
Wenn es also dieses Grundrecht gäbe – so diese Initiative weiter – wäre es rechtlich widersinnig, dieses Recht im Zusammenhang mit der Strafgesetzgebung zu regeln.
Im Gesetzentwurf hieß es: „Jeder darf einem anderen, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben eigenhändig beenden möchte, auf dessen Wunsch Hilfe zur Selbsttötung leisten und ihn bis zum Eintritt des Todes begleiten.“

Beiden Gesetzesentwürfe betonen zugleich, dass das Thema „Suizidvermeidung“ auf alle Fälle einen sehr hohen Stellenwert hat. Deshalb hat sich eine große Mehrheit von 688 Abgeordneten für einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention ausgesprochen.


[Meinungsbild in der Gottesdienstgemeinschaft:

  • Haben Sie diese Debatte wahrgenommen?
    • Haben Sie den Unterschied zwischen beiden Gesetzesentwürfen gekannt?
    • Wer von Ihnen hat die Debatte verfolgt und ist der Auffassung, diese rechtlichen Unterschiede verstanden zu haben? • Wer von Ihnen hat gesellschaftliche Diskussionen um dieses Thema wahrgenommen oder sogar persönlich daran teilgenommen?
    • Wem ist dieses Thema in innerkirchlichen Diskussionen in jüngster Zeit begegnet und hat die innerkirchliche Diskussion verfolgt? • Wer meint, dass unsere Kirche genügend über dieses Thema diskutiert, sowohl in den eigenen Reihen wie in unserer Gesellschaft? • Wer meint, dass unsere Kirche und unsere Pfarreien sich viel stärker mit dieser Thematik beschäftigen muss?]

Meine seelsorgliche Sorge bei diesem Thema

Wir alle – ohne Ausnahme – können in die Situation kommen, dass wir uns Gedanken machen, wie wir sterben wollen.
In diesem Zusammenhang kann dann die Frage, ob „Assistierter Suizid“ für uns selber eine Option ist, aufkommen.

Warum von mir heute diese Fragen?
Weil mich die Sorge umtreibt, dass wir als Kirche heute zu wenig bei den Menschen und den wirklich wichtigen Fragen der Menschen sind!

(copyright: Gerd Wittka)

Denn es ist ja nicht so, dass unter uns Christ:innen einhelliger Konsens darüber besteht, wie wir mit diesem Thema umgehen wollen.

Viele Fragen und Themen werden in diesem Zusammenhang auftauchen: Welche Haltung nehme ich zu diesem Thema ein?

Ich möchte nur einige Themen und Fragebereiche aufgreifen, die für eine sachgerechte Diskussion und für eine persönliche Positionierung wichtig sein könnten:

1.) Wer entscheidet über mein Leben und meinen Tod?
• Bin ich der Überzeugung, dass Gott der Herr des Lebens ist?
• Wie ist es dann mit der von Gott geschenkten menschlichen Freiheit?
• Wann bin ich herausgefordert, über mein Leben zu bestimmen und wieweit darf meine Selbstbestimmung dabei gehen?
Hier taucht zwangsläufig eine Spannung auf und zwar zwischen den Überzeugungen, dass Gott Herr über Leben und Tod sei und ich von ihm zugleich in Freiheit gesetzt wurde, tatsächlich selber darüber entscheiden zu können.

2.) Was bedeutet für uns Lebensschutz? –
Wo fängt er an und wo hört er auf?
Welche Themen tauchen in diesem Zusammenhang auf?
Ich möchte nur einige nennen:

• Lebensschutz von Anfang an - Lebensschutz des ungeborenen Lebens
• Lebensschutz im staatlichen und gesellschaftlichen Leben: Schutz vor Verfolgung und Diskriminierung, Schutz von Minderheiten, Schutz vor nicht-staatlicher Gewalt und Selbstjustiz, Lebensschutz im Strafvollzug ->'Todesstrafe', Schutz in schwersten Lebensbedrohungen wie Krieg, Unfall, Krankheit, Schutz am Lebensende ...

3.) Welche Rolle spielt das Gewissen bei diesem Thema?
Das II. Vatikanische Konzil hat betont: das menschliche Gewissen ist die „höchste Entscheidungsinstanz“ im menschlichen Leben;
Gott sei hingegen die „höchste Urteilsinstanz“.
Das bedeutet: der Mensch ist im Letzten seinem Gewissen verpflichtet.
Am Ende meiner Tage wird Gott dann über mein Denken und Tun urteilen.

Was bedeutet das also, wenn ich in eine Situation komme, wo ich zu der festen Überzeugung gelangt bin, dass ich mein Leiden nicht mehr erleiden muss und will? – Diese Entscheidungsfreiheit habe ich ja als Mensch, denn diese Freiheit ist mir ebenfalls von Gott gegeben. Wie setze ich diese Freiheit ein? Von welchen Kriterien mache ich meine Gewissensentscheidung abhängig, damit mein Leben vor Gott gerechtfertigt sein wird?

4.)
Wie verhalte ich mich, wenn Angehörige, Freunde, Gemeindemitglieder oder Menschen, die mir anvertraut sind, sich entschieden haben, freiwillig und vorzeitig aus dem Leben zu treten?
Bin ich bereit, liebend und wertschätzend mit Menschen umzugehen, die dieses Thema umtreibt?
Bin ich bereit, ihnen zur Seite zu stehen?
Oder lehne ich es von vornherein ab, offen zu sein für die Begegnung mit Menschen, die sich mit dem assistierten Suizid beschäftigen?
Treibt mich der Gedanke um, sogar mitverantwortlich oder ‚mitschuldig‘ zu werden, wenn ich auch in solchen Lebensphasen ‚bei den Menschen bleibe‘?
Kann ich auch in solchen Situationen die von Gott gegebene Entscheidungsfreiheit respektieren und bejahen?
Wenn ich Menschen, die aus dem Leben treten wollen, nicht zu Seite stehen möchte: welche Gründe gibt es dafür? Welche eigenen Ängste oder Befürchtungen habe ich? Habe ich das Gefühl mitverantwortlich für eine mögliche Entscheidung zu sein?

5.)
Wie halte ich es mit meinem Einsatz für das Leben?
Will ich mir die Mühe machen, Menschen, die aus dem Leben treten wollen, Perspektiven für ein Leben zu eröffnen, sie zu unterstützen und zu begleiten?
Will ich mir die Mühe machen, herauszufinden, welche andere Möglichkeiten es noch gibt, um das Leben nicht selbstbestimmt zu beenden?

6.) Welche Haltung nehme ich selber und für mein eigenes Leben zu diesem Thema ein?

Kann ich mich mit diesem Thema konfrontieren lassen und für mich selber darüber nachdenken, ob das Thema „assistierter Suizid“ auch für mich persönlich zu ein Thema werden könnte, ohne schon jetzt dazu eine abschließende Haltung einzunehmen?
Wage ich es, mich auch emotional diesem Thema zu stellen, selbst wenn ich weiß, dass dieses Thema mich ‚kalt‘ erwischen kann, weil man beim Nachdenken über das eigene Sterben meist nicht ‚cool‘ bleiben kann?
Bin ich bereit, mich umfassend zu informieren, mich mit Menschen über dieses Thema auszutauschen und mein Wissen und meinen geistigen Horizont bei diesem Thema aktiv zu erweitern?

All diese Fragen und noch viel mehr Fragen und Gedanken stehen im Raum, wenn wir uns als Christ:innen und Menschen mit diesem Thema beschäftigen.
Welche Unterstützung bekomme ich, bekommen wir bei diesem Thema durch die Kirche? Wie geht sie mit dieser Problematik um?
Welche Seelsorgende und Gemeindemitglieder sind da, um sich mit diesem Thema zu beschäftigen?

Gerade in Zeiten, wo wir einen massiven Mitgliederschwund in der Kirche erfahren;
gerade in Zeiten, wo wir in einer immensen Glaubwürdigkeitskrise als Kirche stecken;
gerade, wo man von Christ:innen und den Kirchen keinen adäquaten Umgang mit solchen elementaren und ethischen Fragen zutraut,
wird es darum gehen, wie wir solche Themen in Kirche und Gesellschaft nach vorne bringen und uns damit beschäftigen.

Ich träume von einer Kirche, die diese Themen umfassend aufgreift, weil sie erkennt, dass es bei diesen Themen in erster Linie um die Menschen geht, die von diesen Themen betroffen sind.

Einladung nach dem Impuls:

Wir stehen heute mit meinem Impuls zu diesem Thema am Anfang einer Beschäftigung damit. Nun möchte ich Sie einladen, vielleicht schon jetzt oder auch später, Fragen oder Gedanken zu benennen, die Sie in diesem Zusammenhang erörtern wollen?
Ich werde sie gerne notierten und in gesonderten Impulsen aufgreifen.
Gerne können Sie mir auch nach diesem Gottesdienst eine Mail dazu schreiben. Alle Anregungen werde ich vertraulich behandeln.


Exkurs:

Ich habe ja versprochen, zu verraten, was das Bild am Anfang mit dem Ginsterstrauch mit unserem heutigen Thema zu tun hat.

Die ‚Antwort‘ findet sich in der Bibel, im Alten Testament im Buch der Könige, in dem es auch um den Propheten Eliah geht.
Dort finden wir in 1.Könige 19,4-5 | Hoffnung für alle :: ERF Bibleserver folgenden Text:

… Allein wanderte er [Elija] einen Tag lang weiter bis tief in die Wüste hinein. Zuletzt ließ er sich unter einen Ginsterstrauch fallen und wünschte, tot zu sein. »HERR, ich kann nicht mehr!«, stöhnte er. »Lass mich sterben! Irgendwann wird es mich sowieso treffen, wie meine Vorfahren. Warum nicht jetzt?«

1.Könige 19,4

Fällt dir was auf?

Das Thema Suizid ist selbst im Alten Testament nicht unbekannt.
Es gibt auch in der Bibel offenbar Situationen, die uns schildern, wie Menschen meinen, dass ihr Leben unter den gegenwärtigen Umständen nun ein Ende finden könnte und sollte.

Und wenn wir weiterlesen, dann achte mal auf die Reaktion des Engels! …
Er hält keinen moralischen Vortrag darüber, ob und inwieweit es ethisch okay ist, sich selber das Leben zu nehmen.
Der Engel macht Elija nur darauf aufmerksam, dass es noch eine Aufgabe für ihn zu erledigen gibt.

Dass der Engel auf das Thema „Sterbewunsch“ und sich aktiv zum Sterben niederzulegen nicht aufgreift, heißt nicht, dass er es gutheißt.
Aber diese Bibelstelle kann uns vor Augen führen, dass das Thema „Sterbewunsch“ und seinem eigenen Leben das Ende zu setzen in der Bibel nicht unbekannt ist.