Grüner Gift-Garten I

Kirschlorbeer

Nun blüht er wieder, als Hecken- oder als Solitärpflanze, in Vorgärten oder als Begrenzungsgrün zum Nachbargrundstück: der Kirschlorbeer.



Diese immergrüne, standorttolerante und pflegeleichte Pflanze ist jedoch kein Schmuckstück in unseren Gärten und Vorgärten, birgt sie doch dunkle Geheimnisse.

Giftigkeit

Alles an dieser Pflanze ist giftig und zwar ziemlich giftig.
In Blättern und Früchten der Lorbeerkirsche lagern cyanogene Glykoside. Deshalb wurde der Kirschlorbeer 2013 zur „Giftpflanze des Jahres“ gekürt.
Cyanogene Glykoside können bei Verzehr entsprechender Pflanzen zu einer Blausäureintoxikation führen.
Besonders vor dem Verzehr der Blätter und Samen sollte man sich hüten.
Bereits wenige Blätter oder eine Hand voll Samen sind für Kinder eine kritische Dosis: Es droht Atem- und Herzstillstand.

Neophyt

Beim Kirschlorbeer handelt es sich auch um eine exotische Problempflanze, die hier in unseren Gebieten nicht heimisch ist, sondern verbreitet sich zudem noch invasiv in naturnahen Gebieten. Das heißt, dass sich diese Pflanzen auf Kosten unserer einheimischen Pflanzen verbreiten und diese verdrängen können, mit fatalen Folgen für Flora und Fauna.
Blütenstände und Früchte sind für die meisten Vögel und Insekten nutzlos. Allenfalls als Hecke kann diese Pflanze manchen Vögeln Unterschlupf bieten.

Wegen der giftigen, glykosidhaltigen Blätter ist der Grünschnitt dieser Pflanze auch nicht kompostierbar.
Das müssen Gärtner:innen beachten, wenn sie den Kompost nicht mit Gift kontaminieren wollen.

Verkaufs- und Pflanzverbot

Bereits in anderen Ländern, wie zum Beispiel in der Schweiz, gibt es ein Verkaufsverbot von Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum. Dieses Verkaufsverbot gilt ab September 2024.

Manche Kleingartenanlagen-Vereine in Deutschland sind nun auch dazu übergegangen, in ihren Satzungen festzuschreiben, dass z.B. der Kirschlorbeer nicht gepflanzt sein darf und das sogar bestehende Bestände entfernt werden müssen. So ist z.B. in den Kleingartenanlagen in der Stadt Essen seit 2020 Kirschlorbeer verboten und bei Pächterwechsel müssen vorhandene Pflanzen vom vorherigen Pächter auf eigene Kosten beseitigt werden. Auch wird Kirschlorbeer nicht mehr in der Wertermittlung berücksichtigt.

Es wäre wünschenswert, wenn man sich auch in der gesamten EU zum Verbot dieser Pflanzen und von Neophyten an sich entscheiden könnte.


Fotos: www.pixabay.com




Sag doch mal: „Hallo!“

Zu Beginn der Fastenzeit hat meine evangelische Kollegin Frau Gehrke-Marolt und ich für die Mitarbeitenden im Johanniter-Krankenhaus Oberhausen eine Aktion gestartet:



Diese Aktion war mit folgender Einladung verbunden:

„…

Vielleicht kennen Sie das evangelische Motto in der Fastenzeit „Sieben Wochen ohne…!“

Wir wollen dieses Motto mal umkehren:

  • Sieben Wochen mit…!“

Für viele bedeutet ‚fasten‘: Verzicht oder Entsagung.
Was wäre, wenn ‚fasten‘ mal etwas mehr als sonst bedeuten würde!?
Was wäre, wenn das „Mehr“ uns auch noch gut tun würde?!

In einer schwedischen Kleinstadt gab es 2023 eine Aktion mit dem Motto:

Säg-hej!“ – „Sag doch mal ‚Hallo‘!“

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Sie hatten gehört, dass ein „Hallo“ oder das gegenseitige Anlächeln sich positiv auf das Wohlbefinden und die Gesundheit auswirken. Und das versuchten sie nun selber und machten erstaunlich gute Erfahrungen damit.

Unsere eigenen Erfahrungen bestätigen die Wahrnehmungen aus Schweden:

Ein kurzes ‚Hallo!‘ gegenüber anderen kann ein Lächeln ins Gesicht zaubern; ein Lächeln, dass sich positiv auf die Psyche und die persönliche Befindlichkeit auswirken kann.

Haben Sie Lust, sich mit uns gemeinsam auf diesen Erfahrungsweg zu machen?!

Dann nehmen Sie gerne einen Smiley-Button als Impuls mit, um den ‚MEHR-Wert‘ in dieser Fastenzeit (und darüber hinaus) zu entdecken….“

Foto: (c) M. Gehrke-Marolt

Am Aschermittwoch und am Tag darauf haben sich also meine evangelische Kollegin und ich auf den Weg über die Stationen gemacht.
Wir wurden eigentlich überall freundlich empfangen und diese Aktion wurde sehr gut angenommen.
Es gab dazu viel Spaß bei der Auswahl des passenden Buttons, für sich selber aber auch für andere, wie z.B. für Kolleg:innen der Spät- und Nachtschicht.

Diese Aktion hat mir gezeigt, dass die Mitarbeitenden schon längst über die positive Wirkung wissen, die ein „Hallo“ oder ein freundliches Lächeln auslösen kann.
Sie konnten aber auch berichten, wie sehr es ihnen selber oft gut tut, wenn man ihnen mit einem freundlichen Wort oder einem echten Lächeln begegnet.
Denn gerade der Alltag der Mitarbeitenden im Krankenhaus verlangt ihnen oft sehr viel ab, ist verbunden mit Stress und Frustration.

Da kann es echt ein Segen sein, wenn jemand mal freundlich „Hallo!“ sagt!


Zum Schluss noch ein passender Text, der uns freundlicherweise vom Verfasser, Herrn Olaf Lüken, zur Verfügung gestellt wurde:


mit freundlicher Genehmigung: © Olaf Lüken (15.02.2023) , Olaf Lüken bei e-stories.de




Es tut weh …

Symbolbild von Claudia auf Pixabay

Wieder schlechte Nachrichten aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich in Oberhausen!



Nachdem 2019 die Katholischen Kliniken Oberhausen (KKO) an ein freies Wirtschaftsunternehmen (das seinen Sitz in der Schweiz hat) verkauft wurden, enden die schlechten Nachrichten am Standort Oberhausen nicht.

Schon damals gab es aus anderen Regionen Deutschlands Berichte über die neuen Eigentümer, die Aufhorchen lassen mussten.
Die derzeitigen Entwicklungen in Oberhausen zeigen mir, dass die seinerzeitigen Bedenken für den Standort Oberhausen nicht unberechtigt waren.

Nach knapp vier Jahren ist die Situation in Oberhausen so:
Das Josef-Krankenhaus in Stadtmitte wird nicht voll genutzt, das Marienhospital in Osterfeld steht quasi leer und nun wird auch noch der ambulante Pflegedienst geschlossen.
https://www.waz.de/staedte/oberhausen/ameos-beendet-haeusliche-pflege-politik-schaltet-sich-ein-id241683846.html

Mir tut es weh, mit anzusehen, was da geschieht!

Die damaligen Verantwortlichen aus dem Bereich der katholischen Kirche, die den Verkauf initiiert und ihm zugestimmt haben, sollten sich heute mal daran erinnern, was sie da in Gang gesetzt haben!
Denn sie sind nach meiner Meinung mitverantwortlich für diese Misere.




Aufklärungspflicht

Bundesgesetz muss her

Die neueste Studie über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und die vorhergebenden Studien aus der katholischen Kirche sowie aus anderen Bereichen, wo sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, zeigen, dass die Bereitschaft zur Aufklärung recht unterschiedlich ist.



Die Betroffenen von sexualisierter Gewalt müssen immer wieder die notwendige Aufklärung einfordern.
Zudem gibt es keine rechtliche Handhabe, Organisationen, in denen sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, zur Aufklärung zu verpflichten!

Das muss anders werden!

Deshalb trete ich dafür ein, dass der Bundesgesetzgeber nun alles dran setzt, dass es eine gesetzliche Aufklärungspflicht gibt, die auch regelt, wie diese Aufklärung zu gesehen hat und welche staatlichen Stellen dabei involviert werden müssen.

aus den Fürbitten am 4. Sonntag im Jahreskreis


Alle Bilder: www.pixabay.com




Nie wieder ist jetzt!

Wehret den Anfängen!

Gut, das unsere Mutter (Jahrgang 1931), das nicht noch einmal erleben muss!

Ihre Erfahrungen von damals müssen uns heute Verpflichtung sein:




Gewissensentscheidung – Fleischkauf

Beim Einkauf heute sah ich in der Fleischkühlung ein Stück Fleisch.
Es war kein Bio-Fleisch, welches sonst auf meiner Einkaufsliste steht.
Es erfüllte gerade etwas mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln zur Viehhaltung.

Symbolbild: www.pixabay.com

Das Stück Fleisch war reduziert, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum, morgen, am 15.12.2023 abläuft.

Eigentlich wollte ich Bio-Fleisch kaufen. Jetzt sah ich dieses gute Stück Fleisch, was nicht gekauft werden will, mittlerweile reduziert.

Was sollte ich tun? Mich fürs Bio-Fleisch entscheiden oder dieses Stück Fleisch kaufen, dass spätestens morgen in den Müll geworfen würde?!

Ich weiß, dass wir Kunden durch unseren Kauf mit entscheiden, was der Markt produzieren wird.
Unsere Nachfrage hat Einfluss auf das Angebot und die Art des Angebots.

Dann dachte ich an das Tier, dessen Stück Fleisch da nun reduziert wegen MDH-Ablauf angeboten wurde.
Es hatte gelebt, unter total schwierigen und für mich nicht akzeptablen Bedingungen. Aber es hat gelebt. Es wurde gezüchtet, um uns sein Fleisch zu liefern.

Kann ich das unberücksichtigt lassen?
Es hat ja sogar leidvoll gelebt, eingepfercht in einem kleinen Bereich, hat keinen offenen Himmel gesehen und standardisiertes Kraftfutter bekommen.
Sollten wir so wenig Achtung auch vor diesem Leben haben, in dem wir es einfach leidvoll haben leben lassen und dann das Fleisch auch noch achtlos verderben lassen und entsorgen?

Ich finde, dass ist eine Gewissensfrage.

Wie würdest du sie beantworten? Würdest du das Fleisch unter diesen Umständen kaufen, oder es verderben lassen?!