Die gewalttätigen Angriffe gegen WahlkampfhelferInnen und PolitikerInnen in unserem Land sind erschreckend! Menschen, die sich für unsere Demokratie einsetzen, werden angegriffen und zum Teil schwer verletzt.
Menschen nutzen unsere demokratische Freiheit, um sich für unsere Gesellschaft stark zu machen im demokratischen Diskurs. Sie kommen aus der Mitte unserer Gesellschaft! Sie verdienen unsere Anerkennung und unseren Schutz!
Vor gut 100 Jahren gab es schon mal Zeiten, wo man die demokratische Freiheit bekämpft hat. Heute wird dies durch Parteien wie die AfD gefördert, die unsere Demokratie und deren MandatsträgerInnen verächtlich machen.
Sie sind es, die in die Schranken gewiesen werden müssen!
Für Freiheit! Für Demokratie! Gegen Radikalismus unsere Demokratiefeinde!
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Tag der Arbeit
ArbeitnehmerInnen-Rechte stärken
Ist der ‚Tag der Arbeit‘ noch nötig?
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Ja, vielleicht mehr denn je!
Wir sehen es immer wieder, dass die Rechte der ArbeitnehmerInnen gefährdet sind. Betriebe versuchen zum Beispiel durch Umgehung des Betriebsverfassungsgesetzes die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen auszuhöhlen oder sogar zu verhindern.
Mir macht Sorge, dass dieses vor allem auch im Gesundheitswesen zu beobachten ist, zum Beispiel, wenn Aktiengesellschaften oder andere freie Wirtschaftsunternehmen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen übernehmen.
Deshalb ist der 1. Mai als ‚Tag der Arbeit‘ immer noch sehr wichtig! Deshalb müssen sich die ArbeitnehmerInnen organisieren, die Hilfe von Gewerkschaften in Anspruch nehmen, um ihre gesetzlich verbrieften Rechte auch wirklich in Anspruch nehmen zu können!
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Notfalls muss auch der Rechtsweg beschritten werden, in dem die Arbeitsgerichtsbarkeit angerufen wird!
ArbeitnehmerInnen sind nicht macht- und wehrlos! – Also verschafft Euch das Recht, dass euch zusteht!
Grüner Gift-Garten I
Kirschlorbeer
Nun blüht er wieder, als Hecken- oder als Solitärpflanze, in Vorgärten oder als Begrenzungsgrün zum Nachbargrundstück: der Kirschlorbeer.
Diese immergrüne, standorttolerante und pflegeleichte Pflanze ist jedoch kein Schmuckstück in unseren Gärten und Vorgärten, birgt sie doch dunkle Geheimnisse.
Giftigkeit
Alles an dieser Pflanze ist giftig und zwar ziemlich giftig. In Blättern und Früchten der Lorbeerkirsche lagern cyanogene Glykoside. Deshalb wurde der Kirschlorbeer 2013 zur „Giftpflanze des Jahres“ gekürt. Cyanogene Glykoside können bei Verzehr entsprechender Pflanzen zu einer Blausäureintoxikation führen. Besonders vor dem Verzehr der Blätter und Samen sollte man sich hüten. Bereits wenige Blätter oder eine Hand voll Samen sind für Kinder eine kritische Dosis: Es droht Atem- und Herzstillstand.
Neophyt
Beim Kirschlorbeer handelt es sich auch um eine exotische Problempflanze, die hier in unseren Gebieten nicht heimisch ist, sondern verbreitet sich zudem noch invasiv in naturnahen Gebieten. Das heißt, dass sich diese Pflanzen auf Kosten unserer einheimischen Pflanzen verbreiten und diese verdrängen können, mit fatalen Folgen für Flora und Fauna. Blütenstände und Früchte sind für die meisten Vögel und Insekten nutzlos. Allenfalls als Hecke kann diese Pflanze manchen Vögeln Unterschlupf bieten.
Wegen der giftigen, glykosidhaltigen Blätter ist der Grünschnitt dieser Pflanze auch nicht kompostierbar. Das müssen Gärtner:innen beachten, wenn sie den Kompost nicht mit Gift kontaminieren wollen.
Verkaufs- und Pflanzverbot
Bereits in anderen Ländern, wie zum Beispiel in der Schweiz, gibt es ein Verkaufsverbot von Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum. Dieses Verkaufsverbot gilt ab September 2024.
Manche Kleingartenanlagen-Vereine in Deutschland sind nun auch dazu übergegangen, in ihren Satzungen festzuschreiben, dass z.B. der Kirschlorbeer nicht gepflanzt sein darf und das sogar bestehende Bestände entfernt werden müssen. So ist z.B. in den Kleingartenanlagen in der Stadt Essen seit 2020 Kirschlorbeer verboten und bei Pächterwechsel müssen vorhandene Pflanzen vom vorherigen Pächter auf eigene Kosten beseitigt werden. Auch wird Kirschlorbeer nicht mehr in der Wertermittlung berücksichtigt.
Es wäre wünschenswert, wenn man sich auch in der gesamten EU zum Verbot dieser Pflanzen und von Neophyten an sich entscheiden könnte.
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Sag doch mal: „Hallo!“
Zu Beginn der Fastenzeit hat meine evangelische Kollegin Frau Gehrke-Marolt und ich für die Mitarbeitenden im Johanniter-Krankenhaus Oberhausen eine Aktion gestartet:
Sag doch mal: „Hallo!“
Diese Aktion war mit folgender Einladung verbunden:
„…
Vielleicht kennen Sie das evangelische Motto in der Fastenzeit „Sieben Wochen ohne…!“
Wir wollen dieses Motto mal umkehren:
„Sieben Wochen mit…!“
Für viele bedeutet ‚fasten‘: Verzicht oder Entsagung. Was wäre, wenn ‚fasten‘ mal etwas mehr als sonst bedeuten würde!? Was wäre, wenn das „Mehr“ uns auch noch gut tun würde?!
Sie hatten gehört, dass ein „Hallo“ oder das gegenseitige Anlächeln sich positiv auf das Wohlbefinden und die Gesundheit auswirken. Und das versuchten sie nun selber und machten erstaunlich gute Erfahrungen damit.
Unsere eigenen Erfahrungen bestätigen die Wahrnehmungen aus Schweden:
Ein kurzes ‚Hallo!‘ gegenüber anderen kann ein Lächeln ins Gesicht zaubern; ein Lächeln, dass sich positiv auf die Psyche und die persönliche Befindlichkeit auswirken kann.
Haben Sie Lust, sich mit uns gemeinsam auf diesen Erfahrungsweg zu machen?!
Dann nehmen Sie gerne einen Smiley-Button als Impuls mit, um den ‚MEHR-Wert‘ in dieser Fastenzeit (und darüber hinaus) zu entdecken….“
Foto: (c) M. Gehrke-Marolt
Am Aschermittwoch und am Tag darauf haben sich also meine evangelische Kollegin und ich auf den Weg über die Stationen gemacht. Wir wurden eigentlich überall freundlich empfangen und diese Aktion wurde sehr gut angenommen. Es gab dazu viel Spaß bei der Auswahl des passenden Buttons, für sich selber aber auch für andere, wie z.B. für Kolleg:innen der Spät- und Nachtschicht.
Diese Aktion hat mir gezeigt, dass die Mitarbeitenden schon längst über die positive Wirkung wissen, die ein „Hallo“ oder ein freundliches Lächeln auslösen kann. Sie konnten aber auch berichten, wie sehr es ihnen selber oft gut tut, wenn man ihnen mit einem freundlichen Wort oder einem echten Lächeln begegnet. Denn gerade der Alltag der Mitarbeitenden im Krankenhaus verlangt ihnen oft sehr viel ab, ist verbunden mit Stress und Frustration.
Da kann es echt ein Segen sein, wenn jemand mal freundlich „Hallo!“ sagt!
Zum Schluss noch ein passender Text, der uns freundlicherweise vom Verfasser, Herrn Olaf Lüken, zur Verfügung gestellt wurde:
Vom Zauber des Lächelns
Ein Lächeln kann dir Freude zeigen, Hoffnung, Vertrauen, Herzlichkeit. Zuversicht wird dir zu eigen, auch Sympathie und Freundlichkeit.
Ein Lächeln kann dein Herz berühren. Es tut auch deiner Seele gut. Ein Lächeln will dich nicht verführen. Es wird dir schenken Kraft und Mut.
Ein Lächeln spendet gute Laune, ist gesund, dass man nur staune. Ein Lächeln kennt Humor und Witz, bezaubert die Alten und die Kids.
Wieder schlechte Nachrichten aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich in Oberhausen!
Nachdem 2019 die Katholischen Kliniken Oberhausen (KKO) an ein freies Wirtschaftsunternehmen (das seinen Sitz in der Schweiz hat) verkauft wurden, enden die schlechten Nachrichten am Standort Oberhausen nicht.
Schon damals gab es aus anderen Regionen Deutschlands Berichte über die neuen Eigentümer, die Aufhorchen lassen mussten. Die derzeitigen Entwicklungen in Oberhausen zeigen mir, dass die seinerzeitigen Bedenken für den Standort Oberhausen nicht unberechtigt waren.
Die damaligen Verantwortlichen aus dem Bereich der katholischen Kirche, die den Verkauf initiiert und ihm zugestimmt haben, sollten sich heute mal daran erinnern, was sie da in Gang gesetzt haben! Denn sie sind nach meiner Meinung mitverantwortlich für diese Misere.
Aufklärungspflicht
Bundesgesetz muss her
Die neueste Studie über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und die vorhergebenden Studien aus der katholischen Kirche sowie aus anderen Bereichen, wo sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, zeigen, dass die Bereitschaft zur Aufklärung recht unterschiedlich ist.
Die Betroffenen von sexualisierter Gewalt müssen immer wieder die notwendige Aufklärung einfordern. Zudem gibt es keine rechtliche Handhabe, Organisationen, in denen sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, zur Aufklärung zu verpflichten!
Das muss anders werden!
Deshalb trete ich dafür ein, dass der Bundesgesetzgeber nun alles dran setzt, dass es eine gesetzliche Aufklärungspflicht gibt, die auch regelt, wie diese Aufklärung zu gesehen hat und welche staatlichen Stellen dabei involviert werden müssen.
„Wir denken an die Menschen, die in den Kirchen sexualisierte Gewalt oder Grenzüberschreitungen erlitten haben; an die, deren Not jahrelang ignoriert oder relativiert wurde, an diejenigen, die bis heute über ihr Leid nicht sprechen können; und an alle, die sich für sie einsetzen.„