Heute berät der Deutsche Bundestag über verschiedene Gesetzesentwürfe zum „Assistierten Suizid“.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor gut drei Jahren (26.02.2020) entschieden, dass es das Grundrecht eines jeden Menschen ist, selber über sein Lebensende entscheiden zu können.
Deshalb ist es nötig, dass der Gesetzgeber hier dringend eine rechtliche Lösung schafft, um allen Betroffenen Hilfe und Rechtssicherheit zu geben. Das gilt auch insbesondere für jene, die beim ‚Assistierten Suizid‘ helfen (wollen/können).
Für mich als Krankenhaus-Seelsorger ist die Übertragung der heutigen Beratungen im Deutschen Bundestag quasi eine berufliche Pflichtveranstaltung.
Schon jetzt, nach gut 45 Minuten kann ich erkennen, dass hier mit viel Ernsthaftigkeit diskutiert wird. Leider hat die Abgeordnete von Storch (AfD) ihren Beitrag wieder dazu genutzt, nur theoretische floskelartige Plattitüden loszulassen und undifferenziert auch pseudoreligiöse Gedanken zu äußern, die nicht zeigen, dass sie sich tatsächlich ernsthaft mit theologischen und ethischen Fragen beschäftigt hat.
würde
unser menschsein zeigt sich darin dass würde nicht nur ein konjunktiv ist
Gerd A. Wittka, 02.07.2023
‚Senioren‘-Impfung
Nun bin ich auch dafür reif …
Quelle: www.pixabay.com
Gestern habe ich zum ersten Mal eine Pneumokokken-Impfung erhalten. Sie ist angeraten bei Menschen ab 60 Jahren und soll vor einer Lugenentzündung schützen, die von Pneumokokken ausgelöst werden kann. Insbesondere ältere Menschen oder mit chronischen Vorerkrankungen sollten sich impfen lassen und diese Impfung im Abstand von sechs Jahren wiederholen.
Zur gestrigen Impfung eine kleine Schmunzelgeschichte:
Auf dem Aufklärungsbogen, den ich nach dem Aufklärungsgespräch zu unterschreiben hatte, stand auch der Hinweis, dass ich in den nächsten Tagen keine „aussergewöhnlichen schweren geistigen Arbeiten“ ausführen sollte…! *hihi* – „Den Zusatz hätte man sich bei mir gut sparen können“, sprach ich dann zu der Arzthelferin … und wir beide lachten!
Pride-Month June
Entgegen rechtsnationaler Propaganda ist der Juni seit Jahren der Pride-Month, der an den Stonewall-Aufstand in der Christopher Street erinnert. Wir lassen uns von den Rechten, diesen Monat nicht streitig machen!
Zum heutigen 28. Juni (Jahrestag des Stonewall-Aufstands in der Christopher Street) schreibt die Aidshilfe Essen e.V. bei Instagram:
„Wir gedenken heute unseren mutigen Vorgänger:innen, die sich beginnend mit den #stonewallriots für die Rechte aller queeren Menschen einsetzten. Ohne sie würde es heute keine Christopher-Street-Days und Prideveranstaltungen geben. Stonewall was a riot – Es waren Aufstände. Warum das auch heute noch wichtig ist, zeigen die jüngsten Ereignisse aus Hannover und Wien. Wir geben nicht auf!“
Ich schließe mit vollumfänglich dieser Erklärung an und lade schon jetzt zum ökumenischen Gottesdienst zum Ruhrpride (CSD) am Freitag, den 04.08.2023 um 18.00 Uhr in die evangelische Marktkirche in Essen ein.
Am Samstag, dem 5. August findet dann ab 11.00 Uhr die CSD-Parade und anschließend das Straßenfest in Essen statt.
Herzlich willkommen!
Fortschritt: Hasskriminalität stärker geahndet
Der Deutsche Bundestag hat mit der Mehrheit von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP beschlossen, dass Hasskriminalität zukünftig stärker bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt wird.
Zunehmende Gewalt gegenüber Frauen und Queer-People
Angesichts zunehmender Gewalt gegenüber Frauen und Queer-People war wurde es nötig, den Gerichten im Strafverfahren anzuzeigen, dass diese Art der Hasskriminalität stärker bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt wird.
In einer Presseerklärung schreibt dazu das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen. Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter): „Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenverachtende Straftaten. Alltäglich werden in Deutschland LSBTIQ* angegriffen. Laut offiziellen Zahlen gibt es jeden Tag mindestens drei Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ). Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Die ausdrückliche Aufnahme ‚geschlechtsspezifischer‘ sowie ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichteter‘ Motive in den Gesetzestext erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ-feindliche Taten. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. LSBTIQ-Feindlichkeit wird so in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Angeheizt von gezielten Kampagnen richtet sich Gewalt gegen sichtbares queeres Leben und soll LSBTIQ einschüchtern. Als demokratische Gesellschaft muss es unser Ziel sein, dass alle Menschen offen, sicher und angstfrei leben können und sich LSBTIQ* im Alltag nicht verstecken müssen. Im ressortübergreifenden Aktionsplan der Bundesregierung ‚Queer leben‘ ist die Sicherheit von LSBTIQ* eins von sechs Handlungsfeldern. Die Umsetzung mit der Zivilgesellschaft und den Bundesländern hat begonnen. Auf ihrer letzten Sitzung hat sich auch die Innenministerinnenkonferenz verpflichtet, die Bekämpfung von LSBTIQ-feindlicher Gewalt weiter zu verbessern. Grundlage dafür müssen die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises ‚Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt‘ sein. Das Hellfeld muss weiter vergrößert und die Sensibilität und Prävention in Bezug auf LSBTIQ-feindliche Taten erhöht werden. Jede Tat sollte zur Anzeige gebracht werden.“ Hintergrund Zukünftig wird es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung heißen: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“. „Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTIQ nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe. 2022 sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst. Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung: www.aktionsplan-queer-leben.de Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.html?nn=9388922
Alarmstufe „Rot“ ?!
Deutsche Krankenhausgesellschaft – Aktionstag zur Krankenhaus-Reform
Auf einmal kann die Deutsche Krankenhausgesellschaft öffentlichkeitswirksam aktiv werden. Nun liegen Pläne auf dem Tisch, wie die desolate Krankenhaus-Gesellschaft reformiert werden soll und plötzlich entdeckt die Krankenhaus-Gesellschaft die Öffentlichkeit für Ihre Belange!
Die Öffentlichkeit wird aufgerufen, sich an einer Protestnote zu beteiligen. Mitarbeitende in den Krankenhäusern werden ‚angespitzt‘, an Aktionen der eigenen Klinik teilzunehmen.
Doch das Problem mit der Krankenhaus-Landschaft ist nicht neu!
Und doch haben die Kliniken jahrelang ein marodes System mitgetragen und nicht schon frühzeitig ein Einlenken gefordert. Zwischenzeitlich sind sogar schon Kapital- und Aktiongesellschaften Krankenhaus-Träger geworden. Eine gewinnmaximierende Geschäftspolitik im Gesundheitssektor breitet sich immer weiter aus – wie ein Krebsgeschwür, dass letztendlich das ganze System noch mehr belastet.
Irgendwie habe ich ein ungutes Gefühl. Denn ich erinnere mich an die Zeiten der Corona-Pandemie, wo gerade im Bereich der Pflege bisweilen unzumutbare Zustände bestanden haben. Sonderzahlungen wurde den Pflegekräften versprochen, stattdessen erst einmal nur „Applaus“, der nicht satt macht. Und wie lange mussten Pflegekräfte darauf warten, bis sie diese Sonderzulage erhielten. Und dann bekamen noch nicht mal alle Pflegebereiche diese Sonderzulage. Wo hat sich da die Krankenhausgesellschaft öffentlichkeitswirksam für die Pflegenden eingesetzt?!
Aber jetzt auf einmal, erwarten sie den Schulterschluss der Pflegenden mit ihrer Aktion heute am 20.06.2023!
Loyalität ist keine Einbahnstasse! – Wertschätzung gegenüber den Pflegenden sieht anders aus.
Da reicht es auch nicht aus, dass man zwischendurch mit Catering-Aktionen den Mitarbeiter:innen ein paar mal mit einem kleinen Imbiss oder einem Eis buchstäblich ‚abspeisen‘ will. Ich bin mir sicher: die Mitarbeitenden würden viel lieber sich ein Eis in entspannterer Atmosphäre daheim und bei ihren Lieben gönnen, als in einer gewieften PR-Aktion des Krankenhaus-Trägers!
Nein, liebe Deutsche Krankenhausgesellschaft: eure heutige Aktion ist in meinen Augen völlig unglaubwürdig und in Teilen sogar bigott! Deshalb beteilige ich mich nicht an eurer Aktion, solange ihr euch nicht auch deutlich stärker für das Wohl und die Belange der Pflegenden sowohl intern als auch nach außen hin einsetzt!