ver.di informiert Mitarbeiter von KKO und KKOS
Andrang und Solidarität
Vor dem „Haus Union“ in Oberhausen begrüßen uns am 20. November 2019 MitarbeiterInnen anderer Kliniken aus Essen und Düsseldorf. Mit einem großen Transparent signalisieren sie ihre Solidarität mit den MitarbeiterInnen von KKO und KKOS.
Auch das Oberhausener Gesundheitsbündnis für eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung ist mit VertreterInnen erschienen, die ebenfalls ihr Solidarität zum Ausdruck bringen.
Der Saal in Haus Union füllt sich bis auf den letzten Sitzplatz, Stühle werden zugestellt und dennoch müssen sich viele mit einem Stehplatz begnügen. Die Gewerkschaft ver.di hat zu einer öffentlichen Mitgliederversammlung eingeladen.
Es sind die Sorgen und offenen Fragen, die die MitarbeiterInnen aus allen Betriebsteilen und aus den verschiedenen Berufsgruppen und Diensten hier zusammen geführt haben.
Mir wird warm, nicht nur weil die Menschenmenge den Saal erwärmt, sondern weil ich auch eine innere Solidarität spüre.
Auch wir Krankenhaus-SeelsorgerInnen wurden persönlich von der Gewerkschaft eingeladen.
Für uns war es eine Selbstverständlichkeit, dieser Einladung zu folgen, denn Krankenhaus-Seelsorge ist von ihrem Auftrag her nicht nur für die PatientInnen und ihre Angehörigen da, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Betriebsübergang und Recht
Die Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft ver.di geben ein Gefühl, in dieser Situation nicht allein zu sein. Ausführlich und kompetent berichten sie über anstehende Fragen und Themen, die ein Betriebsübergang mit sich bringt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von KKO und KKOS stellen viele Fragen. Ich habe das Gefühl: sie begreifen, dass mit der Übernahme des KKO durch AMEOS auch ein Systemwechsel stattfinden wird.
Neue Rechtsgrundlagen – neue Chancen
Durch den Verkauf des KKO an AMEOS ändern sich die gesetzlichen Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer.
Als kirchliche Einrichtung unterlag KKO bislang dem sogenannten „dritten Weg“, fiel damit also auch unter die kirchlichen Arbeitsrechtsbestimmungen.
Mit dem Betriebsübergang in eine Aktiengesellschaft verändert sich dieser Rechtsrahmen:
- Was bleibt?
- Wo übernimmt der neue Träger die bisherigen Verpflichtungen gegenüber den ArbeitnehmerInnen?
- Welche Änderungen können auf die MitarbeiterInnen zukommen, gerade auch im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung?
Am Ende dieses Teils sind viele Fragen besprochen und ich habe das Gefühl, dass die Mitarbeitenden von KKO und KKOS gut informiert sind.
… und dann darf auch ich etwas sagen …
„Organisiert Euch!“
In einem Vorkontakt mit der Gewerkschaftssekretärin K. Schwabedissen erzähle ich, dass ich in meinem ersten Beruf Angestellter einer Arbeitgebervertretung gewesen bin und ausgerechnet in dieser Zeit die große Bedeutung der Gewerkschaften für einen fairen und gerechten Machtausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schätzen gelernt habe.
Die Gewerkschaften nehmen das gesetzlich geschützte Vereinigungsrecht der ArbeitnehmerInnen wahr und übernehmen so eine wichtige Funktion für den sozialen Frieden in Deutschland. Deshalb ist es für mich unverständlich, wenn jemand grundsätzlich gegen Gewerkschaften und deren Mitwirkungsrechte spricht. Für mich sind solche Haltungen ein Angriff auf den sozialen Frieden in unserem Land.
Mir ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden von KKO und KKOS und der Reha-Einrichtungen auch in Zukunft unter fairen und gerechten Bedingungen arbeiten können.
Mit der Gewerkschaft, hier insbesondere ver.di wird es in Zukunft einen verlässlichen Partner geben, der darauf achtet, das die Gesetze und Regelungen des Arbeitsrechtes eingehalten und die Interessen der ArbeitnehmerInnen vertreten werden.
Deshalb kann ich mich auch nur dafür aussprechen, dass die MitarbeiterInnen von KKO, KKOS und Reha-Einrichtungen sich miteinander und füreinander solidarisieren. Dies gelingt am Besten mit gewerkschaftlicher Unterstützung.
Ich hoffe, dass die Mitarbeitenden sich von niemanden auseinander dividieren lassen und erkennen, wie existentiell wichtig jetzt die gemeinsame Solidarität ist.
Auch die Kirche kommt nicht gut weg …
Zugleich hat uns Seelsorgende aber auch viel Kritik über die Haltung der Kirche zu diesem Verkauf erreicht. KollegInnen fühlen sich von der Kirche allein gelassen oder gar verraten. Ich mache in meinem Statement deutlich, dass wir darum wissen und dass ich deshalb die Skepsis und mögliche Vorbehalte uns gegenüber verstehen kann.
Und als ich das sage, kommt mir ein Einwurf aus dem Plenum entgegen: „Dann ist es ja doch bei denen angekommen!“ und ich antworte: „Ja, bei uns als Krankenhausseelsorgern ist Ihre Kritik an unserer Kirche angekommen!“
(In diesem Moment hoffe ich inständig, dass wir nicht die Einzigen aus dem Bereich unserer katholischen Kirche sind, die diese Kritik wahrnehmen und aufnehmen!)
Ich ende mein Statement aber zugleich mit der Zusage, dass wir als Krankenhaus-SeelsorgerInnen auch zukünftig ein offenes Ohr für die Sorgen und Probleme der MitarbeiterInnen haben.
…
Und als ich nach über zwei Stunden diese Veranstaltung verlasse, nehme ich viel an Sorgen und Fragen, aber auch viele Antworten und Impulse mit.
Doch nicht nur das!
In meinen Händen halte ich einen Aufnahmeantrag für ver.di!