Solidarische Regenbogen-Flagge

Copyright: Gerd Wittka, 2021

Segnungsverbot des Vatikans fordert zu klarer Kante heraus

Mitte März 2021 hat der Vatikan für die katholische Kirche weltweit ein Verbot der Segnung homosexueller Partnerschaften ausgesprochen. Doch nicht allein homosexuelle Partnerschaften sind von diesem Segnungsverbot betroffen; auch alle anderen Lebenspartnerschaften, die nicht kirchlich heiraten können oder wollen, dürfen kirchlich nicht gesegnet werden.

Dieses Verbot stößt seit der Veröffentlichung des Dekretes auf großen Widerstand in der katholischen Kirche: Jugend- und Erwachsenenverbände, Laiengremien aber auch Seelsorger:innen lehnen dieses Verbot ab.

Selbst ranghohe Geistliche wie Generalvikare und Bischöfe positionieren sich gegen dieses Verbot. Zu mehreren Tausenden haben Seelsorger:innen in ganz Deutschland einen Appell unterzeichnet gegen dieses Verbot.

Als solidarisches Zeichen hängen mittlerweile vor vielen Kirchen und Kapellen Regenbogen-Flaggen.
Seelsorger:innen sagen bundesweit weiterhin solche Segnungsfeiern zu, auch gegen dieses ausdrückliche Verbot aus Rom.

Copyright: Gerd Wittka, 2021

Wir Krankenhaus-Seelsorger im AMEOS-Klinikum St. Clemens, Oberhausen-Sterkrade, haben als Zeichen der Solidarität gegenüber allen Liebenden, die für ihre Beziehung Gottes Segen erbitten, in der Krankenhaus-Kapelle eine Regenbogenfahne aufgehängt.

Damit bringen wir zum Ausdruck, dass wir auch weiterhin für solche Segnungsanfragen ansprechbar bleiben.




Vatikan verbietet Segnung homosexueller Paare …

… aber nicht nur diesen!

Es schlug wie eine „Bombe“ ein, als der Vatikan in einem Dekret von Anfang dieser Woche noch einmal ausdrücklich betonte, dass homosexuelle Partnerschaften im Rahmen römisch-katholischer Segnungsfeiern nicht gesegnet werden dürfen.

Darauf hin gab es quer durch die ganze katholische Kirche von allen Seiten kritische Stellungnahmen zu diesem Dekret und auch ganz klare Positionierungen gegen dieses Verbot.

Erstaunlicherweise geht dieser momentane Protest über die LGTBQ+-Community hinaus und auch heterosexuelle Personen in der katholischen Kirche positionieren sich deutlich dagegen.



Der Theologe und Kommunikationsberater Erik Flügge (Köln) kommentierte das in seinem Beitrag auf twitter am 17.02.2021:

„…In der Katholischen Kirche passiert gerade etwas sehr Spannendes: Massenhaft stehen Heterosexuelle gegen die Diskriminierung von Homosexuellen auf.
Ehefrauen, Ehemänner, Priester, Ordensleute und Diakone fordern den Segen für homosexuelle Partnerschaften….“

Quelle: https://twitter.com/erik_fluegge/status/1372132309973995531

Ja, es ist bemerkenswert und wohl das erste Mal, dass auch heterosexuelle Frauen und Männer sehr deutlich gegen das Segnungsverbot von homosexuellen Lebenspartnerschaften Position beziehen.

Das ist aller Anerkennung wert! Aber es ist zugleich auch eine von mir erwartete Selbstverständlichkeit.

Verbot betrifft gleichermaßen heterosexuelle Paare

Denn dieses Dekret verbietet ja nicht nur die Segnung homosexueller Partnerschaften sondern bekräftigt – so nonchalance – auch das Segnungsverbot von heterosexuellen Partnerschaften, die keine Ehe sind:
„…Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (…) einschließen,…“
Quellen: https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2021/03/15/0157/00330.html#ted

„Betrifft mich nicht …“

Jetzt könnten manche sagen: Das betrifft mich doch nicht!

Das mag sein, aber es betrifft womöglich viele andere Paare, insbesondere jene, die in der Gemeinde gut verortet sind, am Gemeindeleben aktiv teilenehmen und sich auch sonstwo in der Kirche engagieren.

Es betrifft:

  • junge Paar, die sich lieben und deshalb gemeinsam eine Wohnung beziehen wollen, aber (noch) nicht heiraten wollen. Sie tragen den Wunsch heran, dass die neue Wohnung gesegnet werde. Und wenn man schon gerade mal in diesen häuslichen Gefilden sind, erbitten sie auch für sich beide und für diese neue Gemeinsamkeit unter einem gemeinsamen Dach den Segen Gottes.
  • Ein heterosexuelles Paar, beide katholisch (bei der mindestens ein Teil schon einmal kirchlich verheiratet war, dann aber staatlich geschieden wurde), wollen eine gemeinsame Lebenspartnerschaft eingehen. Da sie aber nicht kirchlich heiraten können, heiraten sie ’nur‘ standesamtlich, wollen aber nach der standesamtlichen Hochzeit ihre ’staatlich geschlossene Ehe‘ unter den Segen Gottes stellen und erbitten dafür den Segen in einer kirchlichen Segensfeier.
  • Ein älteres heterosexuelles Paar, beide verwitwet und beziehen beide eine eigene Rente. Aus guten Gründen wollen sie staatlich nicht heiraten, um ihre eigenen Rentenansprüche in voller Höhe zu erhalten; sie entscheiden sich auch gegen eine neuerliche kirchliche Trauung. Aber da sie religiös aktiv sind und am Gemeindeleben teilnehmen, bitten sie ‚vor Ort‘ um eine Segnung ihrer neuen Lebenspartnerschaft.

Dieses sind nur drei fiktive aber sicherlich nicht unrealistische Situationen, wo heterosexuelle Paare für ihre Lebenspartnerschaft auch ausserhalb einer kirchlichen Eheschließung um eine Segnung bitten könnten, die ihnen nach dem neuerlichen Dekret weiterhin untersagt bleibt.

Nichts Neues

Dieses Haltung der katholischen Kirche ist eigentlich nichts neues, wird aber in heutiger Zeit nur noch selten vom Vatikan so klar zum Ausdruck gebracht.

Wenn wir einige Jahrzehnte zurück denken, dann fallen uns sicherlich genügend Beispiele ein, wo Priester in der Predigt noch über die ‚Unzüchtigkeit einer wilden Ehe‘ gewettert haben.
Damals wurde noch lautstark verkündet, dass Sex ausserhalb einer kirchlich geschlossenen Ehe nicht erlaubt und deshalb auch eine Sünde sei.

Doch die gelebte Realität in Kirche und Gesellschaft hat in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass diese Haltung zwar faktisch nicht aufgehoben wurde, aber gepredigt wird darüber quasi kaum mehr in regulären Gemeindegottesdiensten.

Man darf spekulieren, warum?

Vielleicht, weil ‚man‘ eingesehen hat, dass man mit dieser Haltung bei den Menschen keinen Blumentopf mehr gewinnen kann?
Vielleicht, weil man – zu Recht – befürchtet, dass diese Menschen der Kirche dann auch noch von der Fahne gehen?

Auf alle Fälle wird dieses Verbot im Hinblick auf heterosexuelle Paare nicht mehr so hoch an die Glocke gehängt, wenn überhaupt noch.

Doch bei Minderheiten, bei denen auch in höheren Kirchenkreisen immer noch eine fundamentale Homosexualitätsfeindlichkeit gibt, bei denen meint man, sich eine solche Haltung – die ebenfalls auch hier völlig an der Realität vorbei geht – immer noch leisten zu können.

Offenbar sind auch diese Zeiten vorbei.

Ja, deshalb hat Erik Flügge wahrlich genügend Grund, die Positionierung von heterosexuellen Personenkreisen in unserer Kirche gegenüber diesem Dekret, zu erwähnen und gutzuheißen.

Den heterosexuellen Menschen in unserer Kirche muss nämlich dabei zugleich klar sein, dass sie sich in dieser Frage nicht nur „für die homosexuellen Schwestern und Brüder“ in unserer Kirche einsetzen, sondern in weiten Teilen auch für sich selber!
Denn viele heterosexuelle Schwestern und Brüder sind in diesem Segnungsverbot in gleicher Weise betroffen!

In diesen Tagen zeigt sich, dass ungeachtet der eigenen Sexualität (Heterosexualität oder LGBTQ+), hier eine Frage zur Debatte steht, die eben nicht nur die eigene Sexualität betrifft, sondern alle partnerschaftlichen, auf Liebe und Dauer angelegte Lebensformen, die nicht in einer sakramentale Ehe münden (können).


Bilder: www.pixabay.com und www.unsplash.com




Happy Valentine 2021!

Quelle: Bild von Susan Cipriano auf Pixabay

Ursprung:

Das Fest des heiligen Valentin geht zurück auf eine Märtyrererzählung aus dem 3. Jh. n. Chr.
„Valentin von Rom soll als Priester Liebespaare trotz des Verbots christlich getraut haben und deswegen am 14. Februar 269 hingerichtet worden sein. Zudem habe Valentin den frisch verheirateten Paaren Blumen aus seinem Garten geschenkt. Die Ehen, die von ihm geschlossen wurden, haben der Überlieferung nach unter einem guten Stern gestanden.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Valentin_von_Terni

Besonders interessant sind hier bei uns in NRW die Bauernregeln, die sich um diesen Gedenktag ranken:

Ist’s am Valentin noch weiß, blüht zu Ostern schon das Reis.
Am Tag von Sankt Valentin, gehen Eis und Schnee dahin.



Was mir aber auch in diesem Jahr besonders auffällt, sind die Umstände, die die Corona-Pandemie mit sich bringt.
Der Valentinstag bekommt dadurch eine besondere Prägung.
Es gibt Initiativen, die z.B. kranken Angehörigen durch das Pflegepersonal Valentinstags-Grüße ans Krankenbett bringen, weil viele Kranke in den Krankenhäusern nicht besucht werden dürfen. (vgl.: https://www.presseportal.de/pm/142073/4834674 ).

Quelle: www.pixabay.com

Im Netz finden sich aber immer mehr Postings, die die Bedeutung des Valentins-Tags nicht nur auf Liebende, sondern auch auf Freundschaften ausdehnen.
Das finde ich eine besonders bemerkenswerte Akzentuierung.

Denn schon in der lateinischen Sprache gibt es einen gemeinsamen Wortstamm für die Worte „Liebe“ und „Freundschaft“ („amor“ und „amititia“ vom lat. „amare“ = „lieben“ ).

Quelle: www.pixabay.ocm=

Der Valentinstag lädt also dazu ein, die Liebe an sich zu feiern, die Menschen sich untereinander schenken können.

Gerade in diesen Pandemiezeiten kann dies ein wichtiges aufmunterndes Zeichen sein.

Welche Freund*innen und Freundschaften sind dir in deinem Leben besonders wichtig (geworden)?
Welchen Personen kannst du besonders an diesem Tag mal deutlich machen:

Wie schön, dass es Dich gibt!
Ohne Dich wäre mein Leben leerer!

HAPPY VALENTINE 2021!