Fortschritt: Hasskriminalität stärker geahndet

Der Deutsche Bundestag hat mit der Mehrheit von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP beschlossen, dass Hasskriminalität zukünftig stärker bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt wird.

Zunehmende Gewalt gegenüber Frauen und Queer-People

Angesichts zunehmender Gewalt gegenüber Frauen und Queer-People war wurde es nötig, den Gerichten im Strafverfahren anzuzeigen, dass diese Art der Hasskriminalität stärker bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt wird.


In einer Presseerklärung schreibt dazu das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.
Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):
„Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenverachtende Straftaten. Alltäglich werden in Deutschland LSBTIQ* angegriffen. Laut offiziellen Zahlen gibt es jeden Tag mindestens drei Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ). Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Die ausdrückliche Aufnahme ‚geschlechtsspezifischer‘ sowie ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichteter‘ Motive in den Gesetzestext erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ-feindliche Taten. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. LSBTIQ-Feindlichkeit wird so in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Angeheizt von gezielten Kampagnen richtet sich Gewalt gegen sichtbares queeres Leben und soll LSBTIQ einschüchtern. Als demokratische Gesellschaft muss es unser Ziel sein, dass alle Menschen offen, sicher und angstfrei leben können und sich LSBTIQ* im Alltag nicht verstecken müssen. Im ressortübergreifenden Aktionsplan der Bundesregierung ‚Queer leben‘ ist die Sicherheit von LSBTIQ* eins von sechs Handlungsfeldern. Die Umsetzung mit der Zivilgesellschaft und den Bundesländern hat begonnen.
Auf ihrer letzten Sitzung hat sich auch die Innenministerinnenkonferenz verpflichtet, die Bekämpfung von LSBTIQ-feindlicher Gewalt weiter zu verbessern. Grundlage dafür müssen die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises ‚Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt‘ sein. Das Hellfeld muss weiter vergrößert und die Sensibilität und Prävention in Bezug auf LSBTIQ-feindliche Taten erhöht werden. Jede Tat sollte zur Anzeige gebracht werden.“ Hintergrund Zukünftig wird es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung heißen: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“. „Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTIQ nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe.
2022 sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst.
Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung: www.aktionsplan-queer-leben.de
Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.html?nn=9388922


ERFOLG! -Parlament stärkt höhere Strafbemessung bei Hasskriminalität insbesondere bei Gewalt gegen Frauen und Queer-People!



Trauer um Transmann Malte C.

Bild von Ulrike Leone auf Pixabay

Er wurde Opfer seiner Zivilcourage

Am Rande des Christopher-Street-Day Münster am 28. August 2022 zeigte der 25-jährige Trans-Mann Malte C. Zivilcourage, als drei Frauen homofeindlichen Angriffen ausgesetzt waren.

Dabei wurden Malte C. selber massive Kopfverletzungen zugefügt.
Nach mehreren Notoperationen lag er im Universitätsklinikum Münster im Koma und ist heute an seinen Verletzungen gestorben.



Mich erschüttert diese Nachricht sehr.

Noch beim ökumenischen Gottesdienst zum Ruhr-Pride Essen Anfang August haben wir auf die Vielfältigkeit (Diversität) von verschiedensten Sexualitäten aufmerksam machen wollen und sind für eine neue, achtsame und respektvolle Wahrnehmung eingetreten.

Wie wichtig dieser Einsatz ist, zeigt in tragischer und erschütternder Weise der Tod von Malte C.!

Als katholischer Seelsorger setze ich mich mit deutlicher Vehemenz für die Achtung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Diversitäten ein!

Flags diverser Sexualitäten – Bild von Loke auf Pixabay

Viel zu lang leiden Menschen darunter, dass ihnen ihre eigene geschlechtliche Identität streitig gemacht wird und sie deshalb diskriminiert und verfolgt oder gar Opfer grausamer Gewalttaten werden!

Meine Mitgefühl und meine Solidarität gilt den Familienangehörigen und Zugehörigen und Freund:innen von Malte C.!

Bild von Kanenori auf Pixabay

Er hat seinen Weg über den Regenbogen getan. Möge er in Frieden ruhen!




Regenbogenflagge an Kirche zerstört

Symbolfoto: www.pixabay.com

Unbekannte haben offenbar aus Homohass eine Regenbogenfahne an der St. Josef-Kirche in Oberhausen-Schmachtendorf zerstört.

Auf der Homepage der Pfarrei St. Clemens in Oberhausen-Sterkrade habe ich heute den Bericht gefunden, dass eine Rainbow-Flag vor der St. Josef-Kirche in Schmachtendort mutwillig zerstört wurde. Dabei wurde auch der Flaggenmast beschädigt.

https://www.pfarrei-stclemens.de/39.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3403&cHash=0a99d15d7b0162e92fd2b05ce432e2ae

Ich finde, das ist an Niedertracht kaum zu überbieten!
Er ist zudem ein Zeichen einer Feigheit, den öffentlichen Diskurs zu suchen; einen Diskurs, dem sich heute die römisch-katholische Kirche nicht länger verweigern kann.



Ich verurteile diesen zerstörerischen Akt aufs Entschiedenste!

Jetzt erst Recht: Farbe bekennen und Flagge zeigen!

Foto: Gerd Wittka, 2021

Anschlag bestätigt meine Haltung

Interessant ist aber auch, dass diese Sachbeschädigung mich in einer persönlichen Haltung bestätigt, die ich gerne hier ausführlich erläutern möchte:

Unser Bischof Franz-Josef Overbeck hat mich darum gebeten, als Vertreter der römisch-katholischen Kirche des Bistums Essen am ökumenischen Gottesdienst zum CSD/ruhrpride in Essen mitzuwirken. Seit 2019 übernehme ich diese Aufgabe nun auch gerne ganz offiziell (vorher habe ich schon inoffiziell daran mitgewirkt).

Dieser Gottesdienst hat sonst immer in der evangelischen Marktkirche in Essen stattgefunden.
Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten wir in 2020 kurzfristig einen größeren Kirchenraum finden.
Uns wurde daher von der Pfarrei St. Gertrud in Essen deren Kirche angeboten. Dankbar haben wir das Angebot angenommen.
Zugleich wussten wir aber auch, dass einige aus der Community die Schwelle einer römisch-katholischen Kirche nicht übertreten würden, weil sie immer wieder zu spüren bekommen, dass ihr „So-Sein“ in meiner Kirche keine vorbehaltlose Anerkennung und den nötigen Respekt erfährt.
Sie erfahren – auch durch aktuelle höchstkirchliche Verlautbarungen – immer wieder Ablehnung und werden dadurch persönlich verletzt.
Dass diese Menschen (vorerst) keine römisch-katholische Kirche betreten, kann ich sehr gut verstehen.

Heute bekam ich die Anfrage, ob wir – wegen der Coronaumstände – wieder in die Kirche St. Gertrud gehen könnten und ich mich darum kümmern würde.
Aber dieses Ansinnen lehne ich ab!

Jetzt kann man vordergründig fragen: Warum?
Ist es nicht ein schönes Zeichen, wenn ein solcher Gottesdienst in einer römisch-katholischen Kirche stattfindet?

Ja, es wäre unter normalen Umständen ein sehr gutes und wichtiges Zeichen, wenn meine Kirche hier glaubwürdig wäre.
Sie ist es aber nicht!

Auch wenn unser Bischof und unser Generalvikar eine respektvolle, wertschätzende Haltung zu diesem Thema einnehmen (die unmissverständlichen Äußerungen unseres Bischofs und unseres Generalvikars zu dem Verbot homosexueller Partnerschaften aus Rom legen davon ein beredtes Zeugnis ab), ist unsere römisch-katholische Kirche bei diesem Thema noch lange nicht glaubwürdig genug.

Solange Kirchen- und Gremienvertreter:innen innerhalb unseres Bistums und auch in unseren Pfarreien vor Ort die Haltung von Bischof und Generalvikar nicht unterstützen und der Zurücksetzung und Diskriminierung homosexueller Partnerschaften nicht mit allen gebotenen Mitteln entgegentreten – sie womöglich noch fördern -, so lange kann ich mich nicht dafür einsetzen, dass ökumenische Gottesdienst zum CSD/ruhrpride in einer römisch-katholischen Kirche stattfinden.

Das wäre eine reine Zumutung für Betroffene, die immer wieder von der römisch-katholischen Kirche verletzt und zurückgewiesen werden.

Spätestens jetzt wäre es an der Zeit, dass Kirchenvertreter:innen auch aus unserer Stadt nun endlich Flagge zeigen und Farbe bekennen!
Spätestens jetzt ist es an der Zeit, dass wir alle Zivilcourage zeigen und für eine menschlichere Kirche und Gesellschaft eintreten!

Quelle: www.pixabay.com

Ich persönlich biete der St. Josef-Kirche in Schmachtendorf an, eine neue Regenbogen-Flagge zu stiften, damit sie auch weiterhin und in Zukunft ein sichtbares Zeichen für Solidarität und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung ist!




Bibel und ‚Homosexualität‘

Quelle: www.pixabay.com

Immer wieder komme ich – nicht nur – in diesen Tagen und Wochen mit Menschen ins Gespräch über die menschliche Sexualität. Im Zusammenhang mit dem ‚Verbot‘ aus dem Vatikan, homosexuelle Paare kirchlich zu segnen, wird auch die Frage nach „Umgang eines Christen mit z.B. Homosexualität“ gestellt.

Bei verunsicherten Menschen oder gar denen, die eine Homosexualitätsfeindlichkeit an den Tag legen, wird versucht, ihre ablehnende Haltung mit Stellen aus der Bibel zu ‚belegen‘. Exemplarisch werden aus dem Zusammenhang gerissene Verse aus dem alttestamentlichen Buch Leviticus genannt oder auch der ‚paulinische‘ Römerbrief Kapitel 1,26f.

Aber sind diese Stellen geeignet etwas ‚gegen Homosexualität‘ zu sagen?!



In einem Gespräch mit einem Katholiken in diesen Tagen habe ich viel zu hören bekommen, aber wir konnten leider nicht ins Gespräch geschweige denn in den argumentativen sachlichen Austausch kommen. Ich werfe diesem Menschen das nicht vor, da er – hoch betagt – ganz anders erzogen worden war und z.B. diese Stellen immer so zu verstehen hatte, dass sie ein Argument seien, dass Gott die Homosexualität verurteile und deshalb auch auf Dauer angelegte Beziehungen zwischen Frau-Frau oder Mann-Mann. (Auf andere Sexualitäten will ich hier nicht eingehen, aber nur im Sinne einer größeren Klarheit, weil im weiteren Verlauf eigentlich zu erkennen sein müsste, dass in der Bibel die Themen Homo-, Inter-, Bi-, Trans- Sexualität und andere überhaupt gar nicht thematisiert werden.)

Eine solche Glaubensprägung verursacht dann natürlich bei diesen Menschen große Konflikte, erst Recht dann, wenn sie in diesen Tagen und Wochen „rainbow-flags“ vor oder in Kirchen sehen.

Die einzige Lösung solchere Konflikte kann jedoch nur die tiefergehende und sachliche Auseinandersetzung z.B. mit den oben genannten Bibelstellen sein. Doch daran scheitert es oft, weil jene, die eine homofeindliche Position einnehmen, wirklich nur selten bereit sind, ihren ‚Wissensstand‘ noch einmal zu überprüfen.

Damit ist dann aber keine wirkliche, auf gegenseitigen Respekt gegründete, sachliche Auseinandersetzung möglich.

Für jene aber, die eine gewisse Unsicherheit bei diesen Themen spüren und die auch etwas mehr Wissen und Erkenntnisse erlangen wollen, möchte ich hier zwei sehr interessante Seiten im Internet empfehlen, die sich mit den oben genannten Textstellen in einer soliden wissenschaftlichen Form beschäftigen, aber so, dass es auch theologisch nicht wissenschaftlich gebildeten Menschen verständlich erscheint.

Altes Testament

Die erste Seite beschäftigt sich mit den alttestamentlichen Bibelstellen.

Löblich ist, dass die Verfasserin die/den Leser:in auf den Weg mitnimmt, in das Verständnis der religiösen Kultur zur alttestamentlichen Zeit.
Dieses ist besonders wichtig, um allein das Wort „Gräuel“ im alttestamentlich-biblischen Sinne zu verstehen.

„Homosexualität als ein Gräuel – Gedanken zu 3. Mose 18,22 und 3. Mose 20,13“
zu finden unter: https://www.zwischenraum.net/was-sagt-die-bibel/homosexualitaet-als-ein-graeuel-gedanken-zu-3-mose-1822-und-3-mose-2013/

Neues Testament – Römerbrief

Die zweit Seite widment sich einer Textstelle aus dem Römerbrief – Röm 1,26f -, die immer wieder als Argument ‚gegen Homosexualität‘ buchstäblich „ins Feld geführt wird“.
Auch hier macht sich der Verfasser die Mühe, den kulturgeschichtlichen und religiösen Hintergrund dieser Textstelle zu erhellen.

Etwas schwieriger ist der Abschnitt für Nicht-Theologen: „Natürlich und widernatürlich“; aber ich bin davon überzeugt, dass bei langsamerem oder auch wiederholtem Lesen sich der Inhalt hier erschließen wird.

Nun aber auch zu dieser Seite:

„Homosexualität“ im Römerbrief – eine Hilfestellung
in: https://moehrenzahn.de/Homosexualitaet-im-Roemerbrief-eine-Hilfestellung/

Quelle: www.pixabay.com

Weitere (Hör-)Tipps:

Es gibt auch einen sehr interessanten Audiobeitrag auf www.worthaus.org zu diesem Themenkomplex. Dieser Beitrag ist aber etwas länger – fast eine doppelte Vorlesungsstunde.
Für besonders Interessierte mit Tiefgang sei dieses Seite aber sehr empfohlen:
https://worthaus.org/worthausmedien/die-schwule-frage-die-bibel-die-christen-und-das-homosexuelle-5-1-1/


Ich lade sehr herzlich ein, sich diese beiden Artikel durchzulesen.
Und an Ihre Gedanken oder Anmerkungen zu diesen Artikeln bin ich sehr interessiert.