Solidarische Regenbogen-Flagge

Copyright: Gerd Wittka, 2021

Segnungsverbot des Vatikans fordert zu klarer Kante heraus

Mitte März 2021 hat der Vatikan für die katholische Kirche weltweit ein Verbot der Segnung homosexueller Partnerschaften ausgesprochen. Doch nicht allein homosexuelle Partnerschaften sind von diesem Segnungsverbot betroffen; auch alle anderen Lebenspartnerschaften, die nicht kirchlich heiraten können oder wollen, dürfen kirchlich nicht gesegnet werden.

Dieses Verbot stößt seit der Veröffentlichung des Dekretes auf großen Widerstand in der katholischen Kirche: Jugend- und Erwachsenenverbände, Laiengremien aber auch Seelsorger:innen lehnen dieses Verbot ab.

Selbst ranghohe Geistliche wie Generalvikare und Bischöfe positionieren sich gegen dieses Verbot. Zu mehreren Tausenden haben Seelsorger:innen in ganz Deutschland einen Appell unterzeichnet gegen dieses Verbot.

Als solidarisches Zeichen hängen mittlerweile vor vielen Kirchen und Kapellen Regenbogen-Flaggen.
Seelsorger:innen sagen bundesweit weiterhin solche Segnungsfeiern zu, auch gegen dieses ausdrückliche Verbot aus Rom.

Copyright: Gerd Wittka, 2021

Wir Krankenhaus-Seelsorger im AMEOS-Klinikum St. Clemens, Oberhausen-Sterkrade, haben als Zeichen der Solidarität gegenüber allen Liebenden, die für ihre Beziehung Gottes Segen erbitten, in der Krankenhaus-Kapelle eine Regenbogenfahne aufgehängt.

Damit bringen wir zum Ausdruck, dass wir auch weiterhin für solche Segnungsanfragen ansprechbar bleiben.




Vatikan verbietet Segnung homosexueller Paare …

… aber nicht nur diesen!

Es schlug wie eine „Bombe“ ein, als der Vatikan in einem Dekret von Anfang dieser Woche noch einmal ausdrücklich betonte, dass homosexuelle Partnerschaften im Rahmen römisch-katholischer Segnungsfeiern nicht gesegnet werden dürfen.

Darauf hin gab es quer durch die ganze katholische Kirche von allen Seiten kritische Stellungnahmen zu diesem Dekret und auch ganz klare Positionierungen gegen dieses Verbot.

Erstaunlicherweise geht dieser momentane Protest über die LGTBQ+-Community hinaus und auch heterosexuelle Personen in der katholischen Kirche positionieren sich deutlich dagegen.



Der Theologe und Kommunikationsberater Erik Flügge (Köln) kommentierte das in seinem Beitrag auf twitter am 17.02.2021:

„…In der Katholischen Kirche passiert gerade etwas sehr Spannendes: Massenhaft stehen Heterosexuelle gegen die Diskriminierung von Homosexuellen auf.
Ehefrauen, Ehemänner, Priester, Ordensleute und Diakone fordern den Segen für homosexuelle Partnerschaften….“

Quelle: https://twitter.com/erik_fluegge/status/1372132309973995531

Ja, es ist bemerkenswert und wohl das erste Mal, dass auch heterosexuelle Frauen und Männer sehr deutlich gegen das Segnungsverbot von homosexuellen Lebenspartnerschaften Position beziehen.

Das ist aller Anerkennung wert! Aber es ist zugleich auch eine von mir erwartete Selbstverständlichkeit.

Verbot betrifft gleichermaßen heterosexuelle Paare

Denn dieses Dekret verbietet ja nicht nur die Segnung homosexueller Partnerschaften sondern bekräftigt – so nonchalance – auch das Segnungsverbot von heterosexuellen Partnerschaften, die keine Ehe sind:
„…Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (…) einschließen,…“
Quellen: https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2021/03/15/0157/00330.html#ted

„Betrifft mich nicht …“

Jetzt könnten manche sagen: Das betrifft mich doch nicht!

Das mag sein, aber es betrifft womöglich viele andere Paare, insbesondere jene, die in der Gemeinde gut verortet sind, am Gemeindeleben aktiv teilenehmen und sich auch sonstwo in der Kirche engagieren.

Es betrifft:

  • junge Paar, die sich lieben und deshalb gemeinsam eine Wohnung beziehen wollen, aber (noch) nicht heiraten wollen. Sie tragen den Wunsch heran, dass die neue Wohnung gesegnet werde. Und wenn man schon gerade mal in diesen häuslichen Gefilden sind, erbitten sie auch für sich beide und für diese neue Gemeinsamkeit unter einem gemeinsamen Dach den Segen Gottes.
  • Ein heterosexuelles Paar, beide katholisch (bei der mindestens ein Teil schon einmal kirchlich verheiratet war, dann aber staatlich geschieden wurde), wollen eine gemeinsame Lebenspartnerschaft eingehen. Da sie aber nicht kirchlich heiraten können, heiraten sie ’nur‘ standesamtlich, wollen aber nach der standesamtlichen Hochzeit ihre ’staatlich geschlossene Ehe‘ unter den Segen Gottes stellen und erbitten dafür den Segen in einer kirchlichen Segensfeier.
  • Ein älteres heterosexuelles Paar, beide verwitwet und beziehen beide eine eigene Rente. Aus guten Gründen wollen sie staatlich nicht heiraten, um ihre eigenen Rentenansprüche in voller Höhe zu erhalten; sie entscheiden sich auch gegen eine neuerliche kirchliche Trauung. Aber da sie religiös aktiv sind und am Gemeindeleben teilnehmen, bitten sie ‚vor Ort‘ um eine Segnung ihrer neuen Lebenspartnerschaft.

Dieses sind nur drei fiktive aber sicherlich nicht unrealistische Situationen, wo heterosexuelle Paare für ihre Lebenspartnerschaft auch ausserhalb einer kirchlichen Eheschließung um eine Segnung bitten könnten, die ihnen nach dem neuerlichen Dekret weiterhin untersagt bleibt.

Nichts Neues

Dieses Haltung der katholischen Kirche ist eigentlich nichts neues, wird aber in heutiger Zeit nur noch selten vom Vatikan so klar zum Ausdruck gebracht.

Wenn wir einige Jahrzehnte zurück denken, dann fallen uns sicherlich genügend Beispiele ein, wo Priester in der Predigt noch über die ‚Unzüchtigkeit einer wilden Ehe‘ gewettert haben.
Damals wurde noch lautstark verkündet, dass Sex ausserhalb einer kirchlich geschlossenen Ehe nicht erlaubt und deshalb auch eine Sünde sei.

Doch die gelebte Realität in Kirche und Gesellschaft hat in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass diese Haltung zwar faktisch nicht aufgehoben wurde, aber gepredigt wird darüber quasi kaum mehr in regulären Gemeindegottesdiensten.

Man darf spekulieren, warum?

Vielleicht, weil ‚man‘ eingesehen hat, dass man mit dieser Haltung bei den Menschen keinen Blumentopf mehr gewinnen kann?
Vielleicht, weil man – zu Recht – befürchtet, dass diese Menschen der Kirche dann auch noch von der Fahne gehen?

Auf alle Fälle wird dieses Verbot im Hinblick auf heterosexuelle Paare nicht mehr so hoch an die Glocke gehängt, wenn überhaupt noch.

Doch bei Minderheiten, bei denen auch in höheren Kirchenkreisen immer noch eine fundamentale Homosexualitätsfeindlichkeit gibt, bei denen meint man, sich eine solche Haltung – die ebenfalls auch hier völlig an der Realität vorbei geht – immer noch leisten zu können.

Offenbar sind auch diese Zeiten vorbei.

Ja, deshalb hat Erik Flügge wahrlich genügend Grund, die Positionierung von heterosexuellen Personenkreisen in unserer Kirche gegenüber diesem Dekret, zu erwähnen und gutzuheißen.

Den heterosexuellen Menschen in unserer Kirche muss nämlich dabei zugleich klar sein, dass sie sich in dieser Frage nicht nur „für die homosexuellen Schwestern und Brüder“ in unserer Kirche einsetzen, sondern in weiten Teilen auch für sich selber!
Denn viele heterosexuelle Schwestern und Brüder sind in diesem Segnungsverbot in gleicher Weise betroffen!

In diesen Tagen zeigt sich, dass ungeachtet der eigenen Sexualität (Heterosexualität oder LGBTQ+), hier eine Frage zur Debatte steht, die eben nicht nur die eigene Sexualität betrifft, sondern alle partnerschaftlichen, auf Liebe und Dauer angelegte Lebensformen, die nicht in einer sakramentale Ehe münden (können).


Bilder: www.pixabay.com und www.unsplash.com




Love is no sin

(Glaubens-)Bekenntnis eines einfachen Priesters

© Gerd Wittka, 2021

In einem Dekret vom 22. Februar 2021 formuliert die Glaubenskongregation des Vatikans zur Frage der Segnung auch homosexueller Partnerschaften:

„…Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (…) einschließen…“ (…)

Gleichzeitig erinnert die Kirche daran, dass Gott selbst nicht aufhört, jedes seiner Kinder zu segnen, die in dieser Welt pilgern, denn für ihn „sind wir […] wichtiger als alle Sünden, die wir begehen können“[12]. Aber er segnet nicht die Sünde und er kann sie nicht segnen: …“

und ziemlich gegen Schluß:
„…Aus diesen Gründen verfügt die Kirche weder über die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten Sinne zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen….“
Vgl.: https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2021/03/15/0157/00330.html

Erwartungsgemäß hat das in den Medien und auch in den sozialen Netzwerken zu einem Sturm der Entrüstung geführt.



Aus meiner mehr als 25-jährigen seelsorglichen Praxis und Erfahrung als Diakon und Priester möchte ich dazu einige Gedanken formulieren, die auch ein Bekenntnis eines Teils meines in der Zeit gewachsenen Glaubens an den Gott und Vater Jesu Christi geworden sind.

„Kann denn Liebe Sünde sein?!“

„Gott ist die Liebe!“ – diesen Satz kennen wir und ich bin fest davon überzeugt, dass er richtig ist.
Daher glaube ich auch daran, dass in allen Lebensbezügen, wo Menschen einander lieben, wo man sich in respektvoller und achtungsvoller Liebe begegnet oder hingibt, die Liebe Gottes in unserer Welt gegenwärtig und sichtbar wird.

Beispiele dieser sichtbaren Liebe Gottes sind für mich:

  • die Liebe, die Eltern ihren Kindern schenken, oft gezeichnet von Sorge, Fürsorge und Selbstlosigkeit
  • die Liebe zwischen zwei Menschen, die sich in inniger Freundschaft zugetan sind. Manchmal sprechen wir auch von ‚Seelenverwandtschaft‘ bei solchen Freundschaften
  • die Liebe, die Menschen in ihrem Dienst für andere zeigen, sei es in Sozial- und Pflegeberufen, im ehrenamtlichen Engagement in Gesellschaft und Gemeinschaften
  • die Liebe und Fürsorge für den Schutz und die Bewahrung der Schöpfung Gottes, die uns als Menschen anvertraut wurde
  • und ‚last but not least‘ in der liebenden Beziehung zwischen zwei Menschen, die ein Stück gemeinsamen Lebensweges leben und verbringen wollen in gegenseitiger Achtung und Fürsorge; in welcher auch beide Glück, Freude, Zufriedenheit und Unterstützung erfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Beziehungen staatlich, gesellschaftlich oder auch von Seiten der Kirche(n) anerkannt und gefördert werden. Das Geschenk der Liebe braucht erst einmal nicht diese Anerkennung, weil sie sich selbst Anerkennung genug ist. Daher braucht diese Liebe auch keine Erlaubnis, keine Genehmigung.

Das Geschenk der Liebe ist letztlich also ein Akt der völligen menschlichen Freiheit. Sie ist selbst da noch frei, wo der Mensch in äußere oder innere Unfreiheit gedrängt wird. Liebe kennt also keine Grenzen und überwindet alle Grenzen.

Dieser Überzeugung liegt zugrunde, dass die Liebe Gottes selber grenzen-los ist!

Love is no sin!

Wenn also Gott die Liebe ist und seine Liebe grenzenlos ist, dann ist Liebe niemals Sünde.

Der Mensch – und das weiß ich selber am Besten – sündigt immer wieder.
Aber da, wo er liebt kann er schlechterdings nicht zugleich sündigen.

Dieser Überzeugung ist auch der heilige Augustinus, wenn er den Satz tun konnte: „Liebe! Und tue, was du willst!“ – Dieser Satz wäre nicht wahr, würde Augustinus meinen, dass Liebe sündig sein könnte.

Auf die Frage: „Kann denn Liebe Sünde sein?“ kann ich heute ganz klar antworten: NEIN!

Gott segnet, was ein Segen ist

In dem oben zitierten Dekret heißt es: „…Aus diesen Gründen verfügt die Kirche weder über die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten Sinne zu segnen…“

Hier wird meines Erachtens ein falsches Verständnis von „Segen“ genutzt.

Der Blick in die liturgischen Bücher unserer Kirche (Messbuch, Benedictionale, …) zeigt, dass innerhalb gottesdienstlichen Tuns, wo es um den „Segen“ geht, es sich hierbei genau genommen um eine

Segensbitte

handelt!

Die Teilnehmer:innen von Gottesdiensten wissen um die Formulierung am Ende eines Gottesdienstes, wie z.B. „So segne euch der dreifaltige Gott, der Vater und der Sohn (+) und der Heilige Geist.“

Der vermeintliche Segen in der Kirche ist also immer eine Segensbitte!

Und in diesem wohlverstandenen Sinne stimme ich dem Dekret zu, wenn es sagt: …Aus diesen Gründen verfügt die Kirche weder über die Vollmacht, (…) zu segnen…“, denn die Kirche oder kirchliche Amtsträger:innen segnen nie, sondern allein Gott!

Bild von s-ms_1989 auf Pixabay

Gott segnet, was ein Segen ist

Die Frage lautet deshalb eher für mich: Wen oder was segnet Gott?

Und meine Überzeugung ist: Gott segnet, was ein Segen ist!

Im segensvollen Handeln und Tun der Menschen, sei es allein, in der Zweisamkeit oder in einer größeren Gruppe erkenne ich das, was mit dem Segen Gottes bedacht ist.

Um zu erkennen, was von Gott gesegnet ist, bedarf es deshalb keiner kultischen Handlung der Kirche in Form von „Segensfeiern“, denn solche Segensfeiern fügen keinen Segen hinzu, der nicht schon längst da ist.

Segensfeiern sind Bekenntnis und Annahme des göttlichen Segens

Aber dennoch sind öffentliche und gemeinschaftliche Segensfeiern nötig.
Denn in dem Glauben, dass wir auf den Segen Gottes angewiesen sind und Gott SEINEN Segen gibt, sind wir in der Glaubensgemeinschaft verbunden.

Diese Verbundenheit zeichnet sich auch darin aus, dass wir füreinander den SEGEN GOTTES erbitten, besonders dort, wo Menschen für sich selbst und konkret bejahen, dass sie auf diesen Segen Gottes angewiesen sind, damit ihr Leben segens-reich sein kann.

Segens-bitt-feiern zu versagen heißt, die Nächstenliebe vorzuenthalten

Segens-bitt-feiern durchzuführen, ist also dann ein Akt geschwisterlicher Verbundenheit und Fürsorge, die jene, die um diesen Segen bitten, in ihrem Glauben darin bekräftigen wollen.

Wer also solche Segensfeiern verweigert, versagt den Segensbedürftigen die gläubige Solidarität, dass wir alle und in jeder Lage auf den Segen Gottes angewiesen sind.

Segens-bitte-feiern also denen zu versagen, die ihre Beziehung auf das Fundament gemeinsamer Liebe gründen wollen, ist für mich somit ein Versagen gegen die gebotene und nötige Nächstenliebe.

Gerd Wittka, 16.03.2021