Völlig verspulte Logik

Das Beispiel der Alice W. aus der AfD

Progressive Pride Flag – Quelle: Bild von Neo_Artemis auf Pixabay

Die queer.de berichtet in einem aktuellen Beitrag über das Sommerinterview mit Alice Weidel.
Darin habe die AfD-Frontfrau erklärt, dass sie als lesbische Frau „nicht queer“ sei.

An diesem Interview erkennt man, dass diese Frau überhaupt keine Ahnung hat, vor allem keine Ahnung davon hat, was sich hinter dem Begriff „queer“ und hinter der Regenbogen-Fahne oder sogar neuerdings hinter der Progressiv Pride Flag an Bedeutung verbirgt.

Die Regenbogen-Fahne bzw. die Progressiv Pride Flag repräsentiert nämlich die Vielfalt aller geschlechtlicher oder sexueller Formen, von denen die lesbische Sexualität eine ist.
Frau Weidel hat also entweder keine Ahnung, wovon sie spricht, oder sie hat ein ganz eigenes Verständnis von lesbischer Sexualität.

Nun könnte man beim zweiten Aspekt meinen, dass dies ja im Rahmen des beschlossenen Selbstbestimmungsrechts der jetzigen Regierung durchaus ihr Recht sei, ihre sexuelle Identität selber zu bestimmen. – Gebont!
Dann bestimmt also Alice Weidel ihre eigene lesbische Sexualität, die – nach ihrer Logik – nicht queer sei. Okay! Kann sie ja nach dem Gesetz über die sexuelle Selbstbestimmung tun – ihr gutes Recht, seit der neuen und aktuellen Gesetzgebung. Alice Weidel profitiert also ganz persönlich von diesem neuen Gesetz, dass ihr auch diesen Schutz gewährt.

Doch genau das ist ihr widersprüchliches Denken, dass irgendwie sogar gespalten ist:

Ausgerechnete in diesem Sommerinterview wendet sie sich – persönlich – gegen diese sexuelle Selbstbestimmung und das daraus abgeleitete Recht, das nun durch die neue Regierung und Bundestagsmehrheit auch Gesetz geworden ist.

Allein an diesem Beispiel erkennt man, wie verspult und unsachlich Alice Weidel redet. Doch damit befindet sie sich in der AfD in guter Gesellschaft.

Und wenn man dann noch den weiteren Bericht über dieses Sommerinterview folgt, erkennt man auf einem Blick, dass von sachlicher Argumentation keine Rede bei ihr ist, sondern niveauloses Stammtisch-Sprech. Da ist dann bei ihr von „bescheuerter Genderpolitik“ die Rede. – Sachlich argumentativ ist das nicht!
Und sie als lesbische Frau mit zwei Kindern vertritt eine Partei, die in ihrem Grundsatzprogramm „… vor der Zerstörung des „traditionellen Familienbilds“ durch homosexuelle Eltern“ warnt und solche Konstellationen als „Pseudofamilie“ diffamiert.

Man muss schon ziemlich „gaga“ sein, um solche Ansichten heraus zu hauen. Oder man muss falsch und bigott sein – oder alles zusammen!




Fortschritt: Hasskriminalität stärker geahndet

Der Deutsche Bundestag hat mit der Mehrheit von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP beschlossen, dass Hasskriminalität zukünftig stärker bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt wird.

Zunehmende Gewalt gegenüber Frauen und Queer-People

Angesichts zunehmender Gewalt gegenüber Frauen und Queer-People war wurde es nötig, den Gerichten im Strafverfahren anzuzeigen, dass diese Art der Hasskriminalität stärker bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt wird.


In einer Presseerklärung schreibt dazu das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.
Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):
„Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenverachtende Straftaten. Alltäglich werden in Deutschland LSBTIQ* angegriffen. Laut offiziellen Zahlen gibt es jeden Tag mindestens drei Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ). Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Die ausdrückliche Aufnahme ‚geschlechtsspezifischer‘ sowie ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichteter‘ Motive in den Gesetzestext erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ-feindliche Taten. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. LSBTIQ-Feindlichkeit wird so in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Angeheizt von gezielten Kampagnen richtet sich Gewalt gegen sichtbares queeres Leben und soll LSBTIQ einschüchtern. Als demokratische Gesellschaft muss es unser Ziel sein, dass alle Menschen offen, sicher und angstfrei leben können und sich LSBTIQ* im Alltag nicht verstecken müssen. Im ressortübergreifenden Aktionsplan der Bundesregierung ‚Queer leben‘ ist die Sicherheit von LSBTIQ* eins von sechs Handlungsfeldern. Die Umsetzung mit der Zivilgesellschaft und den Bundesländern hat begonnen.
Auf ihrer letzten Sitzung hat sich auch die Innenministerinnenkonferenz verpflichtet, die Bekämpfung von LSBTIQ-feindlicher Gewalt weiter zu verbessern. Grundlage dafür müssen die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises ‚Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt‘ sein. Das Hellfeld muss weiter vergrößert und die Sensibilität und Prävention in Bezug auf LSBTIQ-feindliche Taten erhöht werden. Jede Tat sollte zur Anzeige gebracht werden.“ Hintergrund Zukünftig wird es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung heißen: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“. „Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTIQ nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe.
2022 sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst.
Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung: www.aktionsplan-queer-leben.de
Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.html?nn=9388922


ERFOLG! -Parlament stärkt höhere Strafbemessung bei Hasskriminalität insbesondere bei Gewalt gegen Frauen und Queer-People!