Reerdigung bald auch in NRW?

In einer Sachverständigen-Anhörung haben sich Sachverständige in NRW mit der Frage beschäftigt, ob die relative neue Form der Reerdigung auch in NRW durchgeführt und gestattet werden soll?

Offenbar ist die Rechtslage hier bei uns in NRW nicht klar.
Offenbar ist diese Bestattungsform in NRW noch nicht zugelassen.

Doch gibt es gute Gründe dafür, diese Form der Bestattung abzulehnen?!

Die WAZ nimmt sich dieser Meldung am 27.11.2024 an.



Zuvor: worum geht es bei der Reerdigung?
Dazu gibt es einen einfühlsamen Beitrag, der vor Kurzem beim NDR veröffentlicht wurde und über youtube abrufbar ist:

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Als katholischer Theologe und ökologisch denkender Mensch habe ich mich selber mit dieser Bestattungsform beschäftigt und finde sie ethisch und ökologisch durchaus sinnvoll.

Offenbar haben sich die sogenannten Experten aus Bestattungswesen und Kirchen zu wenig damit beschäftigt, denn anders kann ich mir ihre ablehnende Haltung nicht erklären.
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sie ihre Haltung auch explizit und ausführlicher in der Öffentlichkeit begründen würden!

Meine Gedanken dazu:
Was findet anderes bei der Reerdigung statt, als bei der Verwesung des ganzen Körpers im Erdreich?
Auch bei der Erdbestattung wird der ganze Körper durch Kleinstlebewesen und Mikroorganismen zersetzt, aber durch die Beschaffenheit des Erdreichs dauert dieser Prozess viel länger, ist also wenig effektiver als bei der Reerdigung.
Bei der Reerdigung hingegen findet durch ein natürliche ‚Substrat‘ und durch natürliche Belüftung ebenfalls eine – beschleunigte – Zersetzung des Leichnams durch Bakterien und andere Mikroorganismen statt.

Ferner: Die Kremierung (Verbrennung) ist – auch von den Kirchen – akzeptiert.

Nur: bei der Kremierung findet ausschließlich eine thermische Zersetzung des Körpers statt, die überhaupt nicht als ’natürlich‘ bezeichnet werden kann.
Biolog:innen und Biochemiker:innen wissen, dass die Zersetzung im Erdreich eine Form der biothermischen Zersetzung ist, wenn auch nicht ausschließlich, dazu gehört natürlicherweise die an der Zersetzung beteiligen Formen wie der Oxidation,  bio-thermische Zersetzung, die chemische Zersetzung und die biologische Zersetzung bzw. den biologischen Abbau.
Bei der Kremierung wird allerdings über alle Maßen von außen zusätzlich thermische Energie hinzugesetzt, um diesen biothermischen Zersetzungsprozess künstlich zu beschleunigen und umgeht bzw. minimiert damit die anderen Formen der Zersetzung.

Welche Art ist also die natürlichere Art: Kremierung oder Reerdigung?!

Für mich ist es eindeutig die Reerdigung.
Sie führt unseren menschlichen sterblichen Überreste auf sanfte und biologisch-natürlicher Weise dem Kreislauf des Lebens zurück.

Eine sehr schöne Vorstellung für mich.


Wer sich selber und unvoreingenommen dieser Bestattungsform widmen möchte, dem empfehle ich folgende Internet-Seite: „Reerdigung“.




Grüner Gift-Garten I

Kirschlorbeer

Nun blüht er wieder, als Hecken- oder als Solitärpflanze, in Vorgärten oder als Begrenzungsgrün zum Nachbargrundstück: der Kirschlorbeer.



Diese immergrüne, standorttolerante und pflegeleichte Pflanze ist jedoch kein Schmuckstück in unseren Gärten und Vorgärten, birgt sie doch dunkle Geheimnisse.

Giftigkeit

Alles an dieser Pflanze ist giftig und zwar ziemlich giftig.
In Blättern und Früchten der Lorbeerkirsche lagern cyanogene Glykoside. Deshalb wurde der Kirschlorbeer 2013 zur „Giftpflanze des Jahres“ gekürt.
Cyanogene Glykoside können bei Verzehr entsprechender Pflanzen zu einer Blausäureintoxikation führen.
Besonders vor dem Verzehr der Blätter und Samen sollte man sich hüten.
Bereits wenige Blätter oder eine Hand voll Samen sind für Kinder eine kritische Dosis: Es droht Atem- und Herzstillstand.

Neophyt

Beim Kirschlorbeer handelt es sich auch um eine exotische Problempflanze, die hier in unseren Gebieten nicht heimisch ist, sondern verbreitet sich zudem noch invasiv in naturnahen Gebieten. Das heißt, dass sich diese Pflanzen auf Kosten unserer einheimischen Pflanzen verbreiten und diese verdrängen können, mit fatalen Folgen für Flora und Fauna.
Blütenstände und Früchte sind für die meisten Vögel und Insekten nutzlos. Allenfalls als Hecke kann diese Pflanze manchen Vögeln Unterschlupf bieten.

Wegen der giftigen, glykosidhaltigen Blätter ist der Grünschnitt dieser Pflanze auch nicht kompostierbar.
Das müssen Gärtner:innen beachten, wenn sie den Kompost nicht mit Gift kontaminieren wollen.

Verkaufs- und Pflanzverbot

Bereits in anderen Ländern, wie zum Beispiel in der Schweiz, gibt es ein Verkaufsverbot von Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum. Dieses Verkaufsverbot gilt ab September 2024.

Manche Kleingartenanlagen-Vereine in Deutschland sind nun auch dazu übergegangen, in ihren Satzungen festzuschreiben, dass z.B. der Kirschlorbeer nicht gepflanzt sein darf und das sogar bestehende Bestände entfernt werden müssen. So ist z.B. in den Kleingartenanlagen in der Stadt Essen seit 2020 Kirschlorbeer verboten und bei Pächterwechsel müssen vorhandene Pflanzen vom vorherigen Pächter auf eigene Kosten beseitigt werden. Auch wird Kirschlorbeer nicht mehr in der Wertermittlung berücksichtigt.

Es wäre wünschenswert, wenn man sich auch in der gesamten EU zum Verbot dieser Pflanzen und von Neophyten an sich entscheiden könnte.


Fotos: www.pixabay.com