Assistierter Suizid (2)

– ein Thema auch für Christ:innen?!

Bild von Kerstin Riemer auf Pixabay – Fragst du dich, was dieses Bild mit dem Thema zu tun hat? – Lassen dich am Ende des Artikels überraschen …!

Assistierter Suizid

Vor wenigen Tagen ging relativ klanglos eine immens wichtige Debatte im Deutschen Bundestag über die Bühne, die uns alle irgendwie und irgendwann einmal betreffen könnte, ob direkt oder indirekt.
Es ging um die Frage, wie „Assistierter Suizid“ gesetzlich geregelt werden könne.
Dabei lagen zwei unterschiedliche Gesetzesentwürfe vor, die diskutiert und über die auch in getrennten Abstimmungen entschieden wurde. Dabei fand jedoch keiner der beiden Gesetzesentwürfe die erforderliche Mehrheit.

Was ist der Hintergrund, der zu einer solchen Gesetzesinitiative geführt hat?

Einleitung:

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für nichtig erklärt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse „als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“
Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasse auch die Freiheit, auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der Gesetzgeber könne die Suizidhilfe regulieren. In dieser Debatte kommt der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) eine wichtige Bedeutung zu.

Was ist Beihilfe zur Selbsttötung als Sterbehilfe?

Die Grundrechte der Verfassung schützen auch die Selbstbestimmung des Menschen. Sie umfasst auch das Recht, sich selbst das Leben zu nehmen. Weil der Suizid also nicht unter Strafe steht, ist an sich nach den allgemeinen Regeln des Strafrechts auch die Beihilfe zur Selbsttötung straflos. Der Sterbewillige selbst nimmt die Handlung vor, die zum Tod führt. Die Beihilfe kann zum Beispiel darin bestehen, die todbringenden Mittel zu besorgen.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-verbot-der-geschaeftsmaessigen-100.html

Beim Assistierten Suizid geht es nicht darum, dass helfende Personen selber das Mittel verabreichen, sondern es lediglich zur Verfügung stellen, angefangen von der Verschreibung bis hin zur Bereitstellung der Medikamente.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, warnte zu Beginn der Verhandlung im April vor falschen Erwartungen. Es gehe „nicht um die moralische oder politische Beurteilung der Selbsttötung und ihrer Folgen für die Gesellschaft“, sondern „allein um die Reichweite des Freiheitsraums, den das Grundgesetz einer staatlichen Strafdrohung entgegensetzt.“

Die beiden diskutierten Gesetzesentwürfe

Die erste Initiative stammte von 85 Abgeordneten um Lars Castellucci. Ihr Entwurf sah vor, dass die Suizidassistenz weiter grundsätzlich strafbar ist, unter bestimmten Voraussetzungen aber erlaubt wird. Dafür sollte die Person, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, volljährig sein, sich mindestens zwei Mal von einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen und ein Beratungsgespräch absolvieren. Der Geist dieses Regelung ist vergleichbar mit der geltenden Regelung zum § 218 StGB, welches den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe stellt, diese Tat aber unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich nicht verfolgt wird.

Die zweite Gesetzesinitiative griff den Gedanken des Bundesverfassungsgerichtes auf, dass betont hatte, dass es ein Recht auf selbst bestimmtes Sterben gäbe.
Wenn es also dieses Grundrecht gäbe – so diese Initiative weiter – wäre es rechtlich widersinnig, dieses Recht im Zusammenhang mit der Strafgesetzgebung zu regeln.
Im Gesetzentwurf hieß es: „Jeder darf einem anderen, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben eigenhändig beenden möchte, auf dessen Wunsch Hilfe zur Selbsttötung leisten und ihn bis zum Eintritt des Todes begleiten.“

Beiden Gesetzesentwürfe betonen zugleich, dass das Thema „Suizidvermeidung“ auf alle Fälle einen sehr hohen Stellenwert hat. Deshalb hat sich eine große Mehrheit von 688 Abgeordneten für einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention ausgesprochen.


[Meinungsbild in der Gottesdienstgemeinschaft:

  • Haben Sie diese Debatte wahrgenommen?
    • Haben Sie den Unterschied zwischen beiden Gesetzesentwürfen gekannt?
    • Wer von Ihnen hat die Debatte verfolgt und ist der Auffassung, diese rechtlichen Unterschiede verstanden zu haben? • Wer von Ihnen hat gesellschaftliche Diskussionen um dieses Thema wahrgenommen oder sogar persönlich daran teilgenommen?
    • Wem ist dieses Thema in innerkirchlichen Diskussionen in jüngster Zeit begegnet und hat die innerkirchliche Diskussion verfolgt? • Wer meint, dass unsere Kirche genügend über dieses Thema diskutiert, sowohl in den eigenen Reihen wie in unserer Gesellschaft? • Wer meint, dass unsere Kirche und unsere Pfarreien sich viel stärker mit dieser Thematik beschäftigen muss?]

Meine seelsorgliche Sorge bei diesem Thema

Wir alle – ohne Ausnahme – können in die Situation kommen, dass wir uns Gedanken machen, wie wir sterben wollen.
In diesem Zusammenhang kann dann die Frage, ob „Assistierter Suizid“ für uns selber eine Option ist, aufkommen.

Warum von mir heute diese Fragen?
Weil mich die Sorge umtreibt, dass wir als Kirche heute zu wenig bei den Menschen und den wirklich wichtigen Fragen der Menschen sind!

(copyright: Gerd Wittka)

Denn es ist ja nicht so, dass unter uns Christ:innen einhelliger Konsens darüber besteht, wie wir mit diesem Thema umgehen wollen.

Viele Fragen und Themen werden in diesem Zusammenhang auftauchen: Welche Haltung nehme ich zu diesem Thema ein?

Ich möchte nur einige Themen und Fragebereiche aufgreifen, die für eine sachgerechte Diskussion und für eine persönliche Positionierung wichtig sein könnten:

1.) Wer entscheidet über mein Leben und meinen Tod?
• Bin ich der Überzeugung, dass Gott der Herr des Lebens ist?
• Wie ist es dann mit der von Gott geschenkten menschlichen Freiheit?
• Wann bin ich herausgefordert, über mein Leben zu bestimmen und wieweit darf meine Selbstbestimmung dabei gehen?
Hier taucht zwangsläufig eine Spannung auf und zwar zwischen den Überzeugungen, dass Gott Herr über Leben und Tod sei und ich von ihm zugleich in Freiheit gesetzt wurde, tatsächlich selber darüber entscheiden zu können.

2.) Was bedeutet für uns Lebensschutz? –
Wo fängt er an und wo hört er auf?
Welche Themen tauchen in diesem Zusammenhang auf?
Ich möchte nur einige nennen:

• Lebensschutz von Anfang an - Lebensschutz des ungeborenen Lebens
• Lebensschutz im staatlichen und gesellschaftlichen Leben: Schutz vor Verfolgung und Diskriminierung, Schutz von Minderheiten, Schutz vor nicht-staatlicher Gewalt und Selbstjustiz, Lebensschutz im Strafvollzug ->'Todesstrafe', Schutz in schwersten Lebensbedrohungen wie Krieg, Unfall, Krankheit, Schutz am Lebensende ...

3.) Welche Rolle spielt das Gewissen bei diesem Thema?
Das II. Vatikanische Konzil hat betont: das menschliche Gewissen ist die „höchste Entscheidungsinstanz“ im menschlichen Leben;
Gott sei hingegen die „höchste Urteilsinstanz“.
Das bedeutet: der Mensch ist im Letzten seinem Gewissen verpflichtet.
Am Ende meiner Tage wird Gott dann über mein Denken und Tun urteilen.

Was bedeutet das also, wenn ich in eine Situation komme, wo ich zu der festen Überzeugung gelangt bin, dass ich mein Leiden nicht mehr erleiden muss und will? – Diese Entscheidungsfreiheit habe ich ja als Mensch, denn diese Freiheit ist mir ebenfalls von Gott gegeben. Wie setze ich diese Freiheit ein? Von welchen Kriterien mache ich meine Gewissensentscheidung abhängig, damit mein Leben vor Gott gerechtfertigt sein wird?

4.)
Wie verhalte ich mich, wenn Angehörige, Freunde, Gemeindemitglieder oder Menschen, die mir anvertraut sind, sich entschieden haben, freiwillig und vorzeitig aus dem Leben zu treten?
Bin ich bereit, liebend und wertschätzend mit Menschen umzugehen, die dieses Thema umtreibt?
Bin ich bereit, ihnen zur Seite zu stehen?
Oder lehne ich es von vornherein ab, offen zu sein für die Begegnung mit Menschen, die sich mit dem assistierten Suizid beschäftigen?
Treibt mich der Gedanke um, sogar mitverantwortlich oder ‚mitschuldig‘ zu werden, wenn ich auch in solchen Lebensphasen ‚bei den Menschen bleibe‘?
Kann ich auch in solchen Situationen die von Gott gegebene Entscheidungsfreiheit respektieren und bejahen?
Wenn ich Menschen, die aus dem Leben treten wollen, nicht zu Seite stehen möchte: welche Gründe gibt es dafür? Welche eigenen Ängste oder Befürchtungen habe ich? Habe ich das Gefühl mitverantwortlich für eine mögliche Entscheidung zu sein?

5.)
Wie halte ich es mit meinem Einsatz für das Leben?
Will ich mir die Mühe machen, Menschen, die aus dem Leben treten wollen, Perspektiven für ein Leben zu eröffnen, sie zu unterstützen und zu begleiten?
Will ich mir die Mühe machen, herauszufinden, welche andere Möglichkeiten es noch gibt, um das Leben nicht selbstbestimmt zu beenden?

6.) Welche Haltung nehme ich selber und für mein eigenes Leben zu diesem Thema ein?

Kann ich mich mit diesem Thema konfrontieren lassen und für mich selber darüber nachdenken, ob das Thema „assistierter Suizid“ auch für mich persönlich zu ein Thema werden könnte, ohne schon jetzt dazu eine abschließende Haltung einzunehmen?
Wage ich es, mich auch emotional diesem Thema zu stellen, selbst wenn ich weiß, dass dieses Thema mich ‚kalt‘ erwischen kann, weil man beim Nachdenken über das eigene Sterben meist nicht ‚cool‘ bleiben kann?
Bin ich bereit, mich umfassend zu informieren, mich mit Menschen über dieses Thema auszutauschen und mein Wissen und meinen geistigen Horizont bei diesem Thema aktiv zu erweitern?

All diese Fragen und noch viel mehr Fragen und Gedanken stehen im Raum, wenn wir uns als Christ:innen und Menschen mit diesem Thema beschäftigen.
Welche Unterstützung bekomme ich, bekommen wir bei diesem Thema durch die Kirche? Wie geht sie mit dieser Problematik um?
Welche Seelsorgende und Gemeindemitglieder sind da, um sich mit diesem Thema zu beschäftigen?

Gerade in Zeiten, wo wir einen massiven Mitgliederschwund in der Kirche erfahren;
gerade in Zeiten, wo wir in einer immensen Glaubwürdigkeitskrise als Kirche stecken;
gerade, wo man von Christ:innen und den Kirchen keinen adäquaten Umgang mit solchen elementaren und ethischen Fragen zutraut,
wird es darum gehen, wie wir solche Themen in Kirche und Gesellschaft nach vorne bringen und uns damit beschäftigen.

Ich träume von einer Kirche, die diese Themen umfassend aufgreift, weil sie erkennt, dass es bei diesen Themen in erster Linie um die Menschen geht, die von diesen Themen betroffen sind.

Einladung nach dem Impuls:

Wir stehen heute mit meinem Impuls zu diesem Thema am Anfang einer Beschäftigung damit. Nun möchte ich Sie einladen, vielleicht schon jetzt oder auch später, Fragen oder Gedanken zu benennen, die Sie in diesem Zusammenhang erörtern wollen?
Ich werde sie gerne notierten und in gesonderten Impulsen aufgreifen.
Gerne können Sie mir auch nach diesem Gottesdienst eine Mail dazu schreiben. Alle Anregungen werde ich vertraulich behandeln.


Exkurs:

Ich habe ja versprochen, zu verraten, was das Bild am Anfang mit dem Ginsterstrauch mit unserem heutigen Thema zu tun hat.

Die ‚Antwort‘ findet sich in der Bibel, im Alten Testament im Buch der Könige, in dem es auch um den Propheten Eliah geht.
Dort finden wir in 1.Könige 19,4-5 | Hoffnung für alle :: ERF Bibleserver folgenden Text:

… Allein wanderte er [Elija] einen Tag lang weiter bis tief in die Wüste hinein. Zuletzt ließ er sich unter einen Ginsterstrauch fallen und wünschte, tot zu sein. »HERR, ich kann nicht mehr!«, stöhnte er. »Lass mich sterben! Irgendwann wird es mich sowieso treffen, wie meine Vorfahren. Warum nicht jetzt?«

1.Könige 19,4

Fällt dir was auf?

Das Thema Suizid ist selbst im Alten Testament nicht unbekannt.
Es gibt auch in der Bibel offenbar Situationen, die uns schildern, wie Menschen meinen, dass ihr Leben unter den gegenwärtigen Umständen nun ein Ende finden könnte und sollte.

Und wenn wir weiterlesen, dann achte mal auf die Reaktion des Engels! …
Er hält keinen moralischen Vortrag darüber, ob und inwieweit es ethisch okay ist, sich selber das Leben zu nehmen.
Der Engel macht Elija nur darauf aufmerksam, dass es noch eine Aufgabe für ihn zu erledigen gibt.

Dass der Engel auf das Thema „Sterbewunsch“ und sich aktiv zum Sterben niederzulegen nicht aufgreift, heißt nicht, dass er es gutheißt.
Aber diese Bibelstelle kann uns vor Augen führen, dass das Thema „Sterbewunsch“ und seinem eigenen Leben das Ende zu setzen in der Bibel nicht unbekannt ist.




„Du parkst auf dem Fahrrad-Schutzstreifen und telefonierst? Hier ist mein Unverständnis!“

Bild von Hebi B. auf Pixabay

Ich bin mit meinem Fahrrad unterwegs und sah ein Auto, das auf dem Schutzstreifen für Fahrradfahrer parkte.
Ich war sehr überrascht und sprach die Autofahrerin an, weil sie nicht rücksichtsvoll war und andere Fahrradfahrer gefährdete. Schutzstreifen sind wichtig für die Sicherheit von Radfahrer:innen.

Deshalb hier mein Appell:



Fahrrad-Schutzstreifen sind wichtig, weil sie Radfahrer schützen.
Sie erhöhen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr und geben ihnen einen sicheren Platz.

Wenn Autos auf den Schutzstreifen parken, wird die Sicherheit der Radfahrer gefährdet.
Deshalb ist es wichtig, dass jeder Verkehrsteilnehmer weiß, wie wichtig solche Schutzstreifen sind. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass jeder Verkehrsteilnehmer weiß, dass es seine Pflicht ist, sich an die Regeln zu halten und die Schutzstreifen zu respektieren.
Auch wenn ein Fußgänger oder Radfahrer den Schutzstreifen ohne eine Gefahr für andere benutzen möchte, muss er sich an die vorgegebenen Regeln halten.
Nur so kann das Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer minimiert werden.

Es ist nicht erlaubt, auf Fahrrad-Schutzstreifen, Radwegen oder in Fußgängerzonen zu parken.
Wenn man erwischt wird, kann man ein Bußgeld bekommen und man bekommt sogar Punkte im Verkehrszentralregister.
Wir müssen also die Verkehrsregeln befolgen, um uns und andere zu schützen.

Als Autofahrer:in ist es wichtig, Rücksicht auf andere zu nehmen und an Verkehrsregeln zu halten.
Wir müssen uns bewusst machen, welche Auswirkungen unser Verhalten im Straßenverkehr haben kann.
Parken auf Fahrrad-Schutzstreifen ist verboten und wir sollten lieber eine sichere Parkmöglichkeit in der Nähe oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Wenn wir alle Verantwortung übernehmen, können wir gemeinsam dazu beitragen, dass der Straßenverkehr sicherer und respektvoller wird.

Deshalb: Parke nicht auf Fahrrad-Schutzstreifen!

Im Straßenverkehr haben wir alle eine Verantwortung und müssen uns respektvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verhalten und die Verkehrsregeln einhalten.

Denke daran, dass du als Autofahrer:in eine Vorbildfunktion hast.
Übernimm Verantwortung und mach den Straßenverkehr sicherer!




Eine Lawine rollt auf uns zu

Bislang nur die Spitze des Eisbergs

Sexualisierte Gewalt in Institutionen, Vereinen und Verbänden

Symbolbild, Quelle: Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Was schon lange vorausgesagt war, aber wovor viele in Staat und Gesellschaft den Blick abgewendet haben, wird nun offensichtlich: Sexualisierte Gewalt, die institutionell unter den Teppich gekehrt wurde, ist nicht nur ein Problem von Kirche(n) oder Internaten.

Langsam und allmählich melden sich immer mehr Opfer sexualisierter Gewalt, die auch im Sport, seinen Institutionen und Verbänden stattgefunden hat.



Vor wenigen Tagen hat der frühere Weltklasse-Turmspringer Jan Hempel öffentlich gemacht, wie er jahrelang von seinem Trainer missbraucht wurde. Hempel hat auch auf den Umgang mit solchen Verbrechen im Verband hingewiesen, die – ähnlich wie wir es zuvor schon von den Kirchen kennen – verschwiegen und vertuscht wurden.

Gestern erschien ein Beitrag in Sportschau.de, der mir wie ein Déjà-vu vorkommt. Hier wird versucht, mit denselben Mitteln sich dieser Thematik zu stellen, wie es anfangs auch die Kirchen getan haben:

  • allgemeine belanglose Entschuldigungsbitte an die Opfer
  • plattitüdenhafte Willensbekundungen
Bild von Alexa auf Pixabay

Ehrenamtliche Prävention nicht möglich?!

Das Schlimmste jedoch für mich ist, dass man schon jetzt versucht, das Thema „Prävention“ abzuwiegeln.

So schreibt der DSV (Deutscher Schwimmverband) nach sportschau.de, “ … dass die Prävention im Sport „im Ehrenamt schwer zu bewältigen sei“. 

Hier muss es einen gewaltigen Aufschrei in Staat und Gesellschaft geben! Denn diese Ansicht ist ein Abschieben von Schuld und Verantwortung!

Gerade die Kirchen, die wesentlich von ehrenamtlicher Mitarbeit leben, zeigen, dass Prävention auch im Ehrenamt bewältigt werden kann und muss! Da sind die Kirchen genauso in der Pflicht, wie andere Institutionen, Vereine und Verbände!

Schon seit Jahren gibt es Präventionsverordnungen in den Kirchen, die in den letzten Monaten noch einmal ziemlich konkretisiert wurden, die zeigen, dass Prävention gerade dort wichtig ist, wo verbandliche Arbeit durch viel ehrenamtliches Engagement geleistet wird.

Auf einmal: Forderung nach staatlicher Leistung

Es ist auch interessant, dass der DSV in diesem Zusammenhang eine „finanzielle Ausstattung durch die öffentliche Hand“ fordert.

Irgendwie kommt mir das wirklich doppelzüngig vor!

Als die Verbrechen im Raum der Kirche(n) bekannt wurden, war der Aufschrei (zu Recht!) groß. Und man forderte die Kirchen auf, nicht nur moralisch, sondern auch finanziell für diese Verbrechen einzustehen, mit Präventionsmaßnahmen, deren Kosten die Kirchen allein zu tragen haben und – vor allem – auch mit Entschädigungsleistungen, die ebenfalls die Kirchen zu tragen hätten.

Doch jetzt, wo zutage tritt, was gesellschaftlich schon längst vorhersehbar ist – dass nämlich sexualisierte Gewalt Verbrechen sind, die alle Bereiche unserer Gesellschaft (ob institutionell oder privat) durchzieht, kein Nischenproblem von Kirchen oder Internaten ist – wird die Forderung laut, der Staat und die Gesellschaft müsse für die Aufarbeitung finanzielle Mittel bereitstellen!

Bild von Alexa auf Pixabay

Hier erwarte ich, dass auch alle anderen Institutionen, die sich ebenfalls durch wissentliche Ignoranz oder Vertuschung mitschuldig gemacht haben, auch ihren immateriellen und materiellen Beitrag zur Aufarbeitung, Prävention und Entschädigung leisten!

Es ist eine Frage des sozialen Friedens und der Gerechtigkeit, dass alle Institutionen, Vereine und Verbände nicht umhinkommen, sich ihrer Verantwortung für Verbrechen zu stellen, die sie bei einem sensibleren Umgang hätten verhindern oder zumindest eindämmen können!




Ego-Tripper

Am vergangenen Montag (15.11.2021) erreichte unsere Krankenhaus-Seelsorge die Nachricht des Klinikums, dass Veranstaltungen, bei denen externe Personen dazu kommen, mit sofortiger Wirkung ausgesetzt bzw. verschoben werden müssen.
Von dieser Entscheidung ist auch die Krankenhaus-Seelsorge betroffen; von dieser Entscheidung sind auch die Gottesdienste betroffen, die wir im Krankenhaus feiern.



Rückblick

Seit fast zehn Jahren findet sich jeden Samstag in der Krankenhaus-Kapelle eine Art „Personalgemeinde“ ein. Es sind Menschen, die nicht nur in der näheren Umgebung des Krankenhauses wohnen. Viele von ihnen kommen ganz bewusst zu unseren Gottesdiensten. Ich spüre bei ihnen eine große Solidarität im Gebet für die Anliegen der Patient:innen und auch der Mitarbeiter:innen des Krankenhauses.
Dass die Kapelle unterhalb der Intensivstation gelegen ist, führt uns vor Augen: auch unser Gebet schließt die Menschen, die ‚über uns liegen‘ und um ihr Leben kämpfen, besonders ein.

Und es ist so, dass die Personen unserer Gottesdienstgemeinde selber viel von diesen Gottesdiensten mit nach Hause nehmen. Hier finden sie eine Stunde in der Woche, wo sie auftanken und neue Impulse mitnehmen können, die ihnen helfen, die Herausforderungen der kommenden Woche besser meistern zu können.

Ohne groß übertreiben zu können, geht von diesen Krankenhaus-Gottesdiensten sicherlich eine ‚therapeutische Dimension‘ aus: für jene, für die gebetet wird aber auch für jene, die beten.

Es ist also fast eine klassische win-win-Situation.

Tiefgreifender Einschnitt

Sämtliche Personen, die an unseren Gottesdiensten teilnehmen, sind mindestens zweimal gegen Corona geimpft; viele von ihnen haben schon die Boosterimpfung erhalten.
Mit großem Verantwortungsbewusstsein melden sie sich zu den Gottesdiensten an, desinfizieren sich die Hände beim Betreten der Kapelle, halten beim Sitzen den vorgeschriebenen Abstand und setzen während des gesamten Gottesdienstes einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz auf.
Die Kapelle wird vor dem Gottesdienst langandauernd gelüftet: AHA+L-Regel ist also längst zur Normalität geworden!
Sie tun alles von ihrer Seite, sich und andere bestmöglich vor Covid-19 zu schützen! – Ein Zeichen gemeinsamer Solidarität.

Und nun trotz allem dieser tiefgreifende Einschnitt: sofortige Aussetzung aller Gottesdienste!
Als ich gestern viele von denen, die sich nicht übers Internet anmelden können, telefonisch von der Entscheidung des Klinkums informierte, stieß ich auf ein 100%-iges Verständnis für die Entscheidung des Klinkums. Auch hier wieder: Solidarität first!

Gleichzeitig erfuhr ich aber auch, dass dies ein tiefgreifender Einschnitt für Viele ist: der Gottesdienst ist zu einer geistlichen Heimat für sie geworden. Eine Dame sagte mir gestern am Telefon: „Die Gottesdienste in der Krankenhauskapelle sind für mich der Höhepunkt der gesamten Woche!“

Muss man da noch etwas erläutern, was das nun auch für ein tiefer Einschnitt im geistlichen Leben dieser Menschen ist?!

Ego-Tripper

Das ist nur ein Schlaglicht von vielen, die uns tagtäglich erreichen, wie die derzeitige Lage auch das Leben derer massivst einschränkt, die wirklich alles ihnen Mögliche getan haben und tun, um ihren ganz persönlichen Beitrag zur Überwindung der Pandemie zu leisten.

Doch scheinbar nutzt ihr Beitrag, ihre persönliche Einschränkung nicht viel.
Die Inzidenzzahlen steigen in die Höhe, die Hospitalisierungsrate ebenfalls und damit auch die wirkliche Gefahr einer Überlastung unseres Gesundheitswesens.

Die Zahlen derer, die an einer Covid-19-Erkrankung sterben werden, werden zunehmen, gleich welchen Alters, gleich welcher vorherigen gesundheitlichen Verfassung.

Das ist mehr als ein Elend, das ist ein himmelschreiender Skandal einer Entsolidarisierung, die ihresgleichen nur suchen kann!

Noch immer gibt es zu viele Menschen in unserem Land, die sich impfen lassen könnten, aber es nicht tun.
Manche mögen sich ernsthaft mit der Frage beschäftigen und sich auch um eine für die Gesellschaft verantwortbare persönliche Antwort bemühen.

Aber scheinbar viel mehr von ihnen wandeln auf einem unverantwortlichen Ego-Trip, der unsere ganze Gesellschaft in Mithaftung nimmt!

Wenn Montgomery von der „Tyrannei der Ungeimpften“ spricht, dann spricht er nur in aller Klarheit eine Wahrheit aus, die offensichtlich ist.

Dabei könnte es doch anders sein: andere – mit unserem Land vergleichbare – Länder machen es doch vor: Israel aber auch Italien.

Sowohl die gesellschaftliche Solidarität als auch der politische Handlungswille gehen hier viel deutlicher und entschiedener Hand in Hand, um halbwegs gut durch diese Pandemie zu kommen.

Ich sage ja nicht, dass die Ungeimpften für die ganze Situation verantwortlich sind und gemacht werden können, in der wir gerade stecken.

Aber ich sage, dass sie wesentlich verantwortlich sind für den schweren und existenzgefährdenden Verlauf  der Pandemie für viele Menschen und für unsere gesamte Gesellschaft in Deutschland sind.

Scheinargument: persönliche Freiheit

Das von Impfverweiger:innen ins Feld geführte Scheinargument der persönlichen Freiheit lasse ich nicht gelten, weil die persönliche Freiheit des Individuums in einer freien und humanistischen Gesellschaft niemals absolut sein kann!

Das Maß der persönlichen Freiheit findet da ihre Grenzen, wo durch die Freiheit des einen Menschen die Freiheit des anderen Menschen zwangsläufig betroffen, gefährdet oder gar eingeschränkt wird!

Doch das wollen viele Impfverweiger:innen nicht akzeptieren und damit stellen sie sich gegen die Gesellschaft und auch gegen die Grundlagen unsere freiheitlich-demokratischen Verfassung und unserer Gesellschaft.

Die alles entscheidende Frage ist: wie lange die überwiegende (demokratisch formuliert ‚absolute Mehrheit‘) unserer Gesellschaft sich das noch weiterhin gefallen lässt?!

Die Zeit ist reif

Die Zeit ist reif für entschiedenes, legales und auf dem Boden unserer Grundwerte fußenden Entscheidungen und Konsequenzen!
Die Zeit ist reif, dass unsere Gesellschaft die Solidarität einfordert, auf der sie ein Anrecht hat!


Alle Fotos – Quelle: www.pixabay.com




Immer er-innern …

Bild von David Mark auf Pixabay

Synagogen in Deutschland – ob wieder auferbaut oder neu errichtet – sie werden immer auch Orte der Erinnerung und des Gedächtnisses sein, was damals, am 09. November 1938 geschah: als in Deutschland Synagogen und jüdische Geschäfte zerstört wurden und brannten.

Die Reichspogromnacht, von den Nazis gezielt gegen jüdische Mitbürger:innen in Deutschland inszeniert, setzte das äußerlich sichtbare Fanal der gezielten Verfolgung und Vernichtung von Jüdinnen und Juden im Einfluss- und Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten in Deutschland.

Quelle: www.pixabay.com

Der deutsche Staat und die Menschen in Deutschland werden ihrer historischen Verantwortung auch zukünftig nur dann gerecht werden, wenn sie die Erinnerung an diese Verbrechen wach halten und als Staat und Gesellschaft sich engagieren, damit es „NIE WIEDER!“ geschieht.




„… und nahm ein Kind in seine Arme …“

TRIGGER-GEFAHR! – ’sexualisierte Gewalt‘! – TRIGGER-GEFAHR! –

„… Und er stellte ein Kind in ihre Mitte, nahm es in seine Arme …“ (Mk 9, 36)

Wieviele Frauen und Männer, Jugendliche und Kinder werden – wenn sie an diesem Sonntag diese Schriftstelle hören – innerlich zusammen zucken?!
Wieviele Menschen wird in den Sinn kommen, was an zigtausenden Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen durch kriminielle Verbrechen sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit durch kirchliche Amtsträger an Leid geschehen ist?!

Auch wenn ich als Theologe weiß, dass es bei diesem Beispiel Jesu um was ganz anderes geht, kamen mir an dieser Textstelle die unzähligen Nachrichten von sexualisierter Gewalt und deren Vertuschung in den Sinn.

Symbolbild, Quelle: www.pixabay.com

Dabei war es früher einmal ganz anders.
Als Kind und Jugendlicher – als ich noch nichts wusste von diesen abscheulichen Verbrechen – war diese Textstelle der Inbegriff einer herzlichen und liebevollen Begegnung zwischen dem Kind und Jesus. Hier ging es um Ansehen, Respekt und Würde auch eines noch so kleinen Wesens, das aus gesellschaftlicher Sicht kaum Beachtung fand.

Auch ohne dem Hintergrund von sexualisierter Gewalt würden wir heute wahrscheinlich etwas skeptischer auf ein solches Verhalten Jesu blicken.
Denn heute wissen wir, dass Übergriffigkeit schon sehr schnell geschehen kann.
Sie kann schon geschehen, wenn man ein Kind – ohne dass es damit einverstanden ist – „in ihre Mitte“ stellt und es so ungefragt „in seine Arme“ nimmt.

Ja, ich höre sie schon, jene, die mir unterstellen, man dürfe es auch nicht übertreiben!

Ich finde, die Ereignisse und Nachrichten der letzten Jahre – gerade auch aus dem Umfeld der Kirche, aber auch darüber hinaus – können uns gar nicht sensibel genug werden lassen für das Thema „Übergriffigkeit“.

Quelle: www.pixabay.com

Von Erwachsenen selber gar nicht so empfunden, können sie für Kinder verstörend sein.

Apropos „Ansehen, Respekt und Würde“: Ich finde mehr und mehr, dass man schon bei Begegnungen mit Kleinkindern und Kindern dem heute eher gerecht wird, wenn ich sensibel darauf achte, welche Signale von Kindern ausgehen, wenn sie anderen Menschen begegnen? Sind sie erfreut und offen, gehen sie vielleicht selber auf Erwachsene zu, oder machen sie hingegen einen verunsicherten oder gar ängstlichen Eindruck? Schauen sie mich musternd und skeptisch an mit versteinerter Miene oder sind sie unbefangen oder gar fröhlich.

Ich jedenfalls würde heute Kinder – so ohne Weiteres – nicht in die Arme nehmen, wie wir es heute von Jesus hören.

Ein Beispiel: Wenn Eltern mit ihren Kindern zur Kommunionempfang kommen aber offensichtlich ist, dass das Kind noch nicht zur Kommunion gegangen ist, dann ist es mittlerweile gute Angewohnheit, diese Kinder an der Hand ihrer Eltern nicht unbeobachtet zu lassen, sondern sie zu segnen.
Manche, die die Kommunion austeilen, tun dies selbstverständlich und ohne großes Fragen, machen dem Kind ein Kreuzzeichen auf die Stirn und … fertig!

Ob das Kind es gewollt hat?!
Sicher ist man sich da nur, wenn man eindeutige Signale von es bekommen hat, dass es das auch möchte.

Seit Jahren habe ich es deshalb bei mir zur Regel gemacht, selber in diesem Augenblick in die Knie und auf Augenhöhe mit dem Kind zu gehen (sofern das noch mein rechtes Kniegelenk einigermaßen geschickt zulässt) und das Kind zu fragen, ob ich es segnen darf. Zumeist verbinde ich damit auch dann die Frage, ob es mir seinen Namen sagen würde? Nennt es mir dann seinen Namen, lege ich dem Kind eine Hand auf und spreche – unter Namensnennung – einen Segen.

Symbolbild, Quelle: www.pixabay.com

Ich habe für mich gefunden, dass das ein respektvoller Umgang mit dem Kind ist. Was denken Sie darüber?

Kommen wir aber zur Schriftstelle dieses Sonntags zurück:

Jesus will ein Beispiel setzen, dass er sich mit den Kleinen und Geringgeachteten solidarisiert.
Er will deutlich machen, wer Menschen aufnimmt, die wenig geschätzt und geachtet werden, der nimmt IHN gleichsam selber auf.

Eine Heiligenlegende eines Volksheiligen, des hl. Martin von Tours, der seinen Mantel mit einem Bettler teilt, weil dieser sonst zu erfrierend droht, ist ein gutes Beispiel für die Übersetzung des heutigen Evangeliums in unseren Alltag.

Doch leider können wir – unter dem Zeichen der Verbrechen sexualisierter Gewalt in den Kirchen – und auch anderswo – so unbefangen auch diese Textstelle nicht mehr lesen, ohne uns darüber Rechenschaft ablegen zu müssen, wie wir die Würde jener zum Recht verhelfen, die klein, hilfsbedürftig, entrechtet werden, um an und mit ihnen ein Beispiel zu geben, wie wir ihnen das Ansehen verschaffen, dass ihnen von Gott gegeben ist und sie in SEINEN Augen groß sein lässt.

Ich finde, wenn uns diese Textstelle des heutigen Sonntags hilft, sensibler mit den Themen „Übergriffigkeit“, „Respekt“, „Missbrauch“ und „sexualisierter Gewalt“ umzugehen, dann kann ich gut damit leben, wenn es auch nicht das zentrale Thema dieser Textstelle ist.

Aber angesichts der Schwere dieser Verbrechen gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlenen darf uns kein Text aus dem Evangelium dafür zu schade sein, diesen Text auch unter diesem Vorzeichen zu lesen, zu interpretieren und zu verstehen!