Aufklärungspflicht
Bundesgesetz muss her
Die neueste Studie über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und die vorhergebenden Studien aus der katholischen Kirche sowie aus anderen Bereichen, wo sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, zeigen, dass die Bereitschaft zur Aufklärung recht unterschiedlich ist.
Die Betroffenen von sexualisierter Gewalt müssen immer wieder die notwendige Aufklärung einfordern.
Zudem gibt es keine rechtliche Handhabe, Organisationen, in denen sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, zur Aufklärung zu verpflichten!
Das muss anders werden!
Deshalb trete ich dafür ein, dass der Bundesgesetzgeber nun alles dran setzt, dass es eine gesetzliche Aufklärungspflicht gibt, die auch regelt, wie diese Aufklärung zu gesehen hat und welche staatlichen Stellen dabei involviert werden müssen.
„Wir denken an die Menschen, die in den Kirchen sexualisierte Gewalt oder Grenzüberschreitungen erlitten haben; an die, deren Not jahrelang ignoriert oder relativiert wurde, an diejenigen, die bis heute über ihr Leid nicht sprechen können; und an alle, die sich für sie einsetzen.„
aus den Fürbitten am 4. Sonntag im Jahreskreis
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