image_pdfimage_print

Kirschlorbeer

Nun blüht er wieder, als Hecken- oder als Solitärpflanze, in Vorgärten oder als Begrenzungsgrün zum Nachbargrundstück: der Kirschlorbeer.

Diese immergrüne, standorttolerante und pflegeleichte Pflanze ist jedoch kein Schmuckstück in unseren Gärten und Vorgärten, birgt sie doch dunkle Geheimnisse.

Giftigkeit

    Alles an dieser Pflanze ist giftig und zwar ziemlich giftig.
    In Blättern und Früchten der Lorbeerkirsche lagern cyanogene Glykoside. Deshalb wurde der Kirschlorbeer 2013 zur „Giftpflanze des Jahres“ gekürt.
    Cyanogene Glykoside können bei Verzehr entsprechender Pflanzen zu einer Blausäureintoxikation führen.
    Besonders vor dem Verzehr der Blätter und Samen sollte man sich hüten.
    Bereits wenige Blätter oder eine Hand voll Samen sind für Kinder eine kritische Dosis: Es droht Atem- und Herzstillstand.

    Neophyt

    Beim Kirschlorbeer handelt es sich auch um eine exotische Problempflanze, die hier in unseren Gebieten nicht heimisch ist, sondern verbreitet sich zudem noch invasiv in naturnahen Gebieten. Das heißt, dass sich diese Pflanzen auf Kosten unserer einheimischen Pflanzen verbreiten und diese verdrängen können, mit fatalen Folgen für Flora und Fauna.
    Blütenstände und Früchte sind für die meisten Vögel und Insekten nutzlos. Allenfalls als Hecke kann diese Pflanze manchen Vögeln Unterschlupf bieten.

    Wegen der giftigen, glykosidhaltigen Blätter ist der Grünschnitt dieser Pflanze auch nicht kompostierbar.
    Das müssen Gärtner:innen beachten, wenn sie den Kompost nicht mit Gift kontaminieren wollen.

    Verkaufs- und Pflanzverbot

    Bereits in anderen Ländern, wie zum Beispiel in der Schweiz, gibt es ein Verkaufsverbot von Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum. Dieses Verkaufsverbot gilt ab September 2024.

    Manche Kleingartenanlagen-Vereine in Deutschland sind nun auch dazu übergegangen, in ihren Satzungen festzuschreiben, dass z.B. der Kirschlorbeer nicht gepflanzt sein darf und das sogar bestehende Bestände entfernt werden müssen. So ist z.B. in den Kleingartenanlagen in der Stadt Essen seit 2020 Kirschlorbeer verboten und bei Pächterwechsel müssen vorhandene Pflanzen vom vorherigen Pächter auf eigene Kosten beseitigt werden. Auch wird Kirschlorbeer nicht mehr in der Wertermittlung berücksichtigt.

    Es wäre wünschenswert, wenn man sich auch in der gesamten EU zum Verbot dieser Pflanzen und von Neophyten an sich entscheiden könnte.


    Fotos: www.pixabay.com

    Related Images:

    Von Gerd