Segnung möglich

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Vatikan ‚erlaubt‘ nun offiziell die Segnung von homosexuellen und unverheirateten Paaren möglich.

Zuerst dachte ich an einen extrem verspäteten Aprilscherz als ich heute die Meldung las:

„Priester dürfen künftig auch homosexuelle und unverheiratete Paare segnen.“
(Quelle: Katholische Kirche erlaubt Segnung für homosexuelle Paare – katholisch.de)

Aber es scheint wirklich keine Ente zu sein.

Nach jahrelangem Ringen in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland und auch in anderen Ländern kommt jetzt plötzlich ein – nicht wirklich überzeugendes – Einlenken des Vatikans, nachdem es noch vor einigen Jahren ein explizites Verbot dieser Segnungen gegeben hat. Dies wiederum hatte zu enormem innerkirchlichen Protest in Deutschland geführt, aus der auch eine Segnungsinitiative entstanden ist.

Ich sag mal so: ich will jetzt nicht sagen: „Es geschehen noch Zeichen und Wunder!“ – Aber man darf schon an dieser Entscheidung eine Wirkung des Heiligen Geistes im Vatikan erkennen, meine ich!

Und ich kann auch nicht verhehlen, dass es mir eine innere Freude und Genugtuung ist, dass jene, die noch vor wenigen Jahren das Hissen von Regenbogenflaggen an unseren Kirchen bekämpft haben, nun nicht mehr ihre diskriminierende Haltung mit Aussagen aus Rom ‚begründen‘ können.

Menschen, die aus verschiedenen Gründen auf eine kirchliche Trauung verzichten, Menschen, die nach dem Sakramentenrecht der katholischen Kirche nicht erneut kirchlich heiraten dürfen und Menschen des gleichen Geschlechts, denen die sakramentale Ehe verwehrt wird, haben nun endlich die Möglichkeit, in einem kirchlichen Rahmen zu bekunden, dass sie glauben, dass Gott ihre Liebe segnet und dass ihre Partnerschaft heilswirksam sein kann.

Wenn das Dokument allerdings betont, dass eine Segnung nicht im Rahmen eines „liturgischen Ritus“ stattfinden dürfe, dann scheint dass für mich eine in sich schwierige Aussage zu sein. Formal will damit der Vatikan zum Ausdruck bringen, dass er nicht gewillt ist, ein eigenes liturgisches Ritual für solche Segnungen zu entwickeln.
Aber er wird dadurch noch mehr Verwirrung schaffen, denn die Menschen verbinden mit einer Segnung einen Gottesdienst, in welcher Form auch immer. Und ein Gottesdienst ist immer auch Liturgie.
Ob diese Liturgie nun Teil der offiziellen Liturgie der Kirche ist, das kann der gläubige ‚Normalo‘ kaum unterscheiden, weil das theologische Feinheiten sind, die sich dem allgemeinen Verständnis von Gottesdienst, Segnung und Liturgie entzieht.

Interessant ist auch dieser Teil der Verlautbarung:

In diesem Zusammenhang kommen mir die folgenden – teilweise schon zitierten – Worte des Heiligen Vaters in den Sinn: „Entscheidungen, die unter bestimmten Umständen Teil der pastoralen Klugheit sein können, müssen nicht notwendig zur Norm werden. Das heißt, es ist nicht angebracht, dass eine Diözese, eine Bischofskonferenz oder irgendeine andere kirchliche Struktur auf Dauer und offiziell Verfahren oder Riten für alle möglichen Angelegenheiten genehmigt […]. Das Kirchenrecht soll und kann nicht alles abdecken, und auch die Bischofskonferenzen mit ihren verschiedenen Dokumenten und Protokollen können dies nicht tun, da das Leben der Kirche durch viele Kanäle neben den normativen fließt“[24]. So erinnerte Papst Franziskus daran, dass alles, „was Teil einer praktischen Unterscheidung angesichts einer Sondersituation ist, nicht in die Kategorie einer Norm erhoben werden kann“, weil dies „nur Anlass zu einer unerträglichen Kasuistik gäbe“ …

https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2023/12/18/0901/01963.html


Mit dieser Verlautbarung klärt der Vatikan leider weniger als er verwirrt.
Oder, um es deutlicher auszudrücken: Der Vatikan betreibt da einen begrifflichen Eiertanz!
Da ist die Klarheit mancher Bischöfe und ihrer Generalvikare in Deutschland doch schon deutlich weiter und klarer. In unserem Bistum Essen zum Beispiel werden solche Segnungshandlungen seitens des Bistums nicht sanktioniert.

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