Ex-Post-Triage: NEVER!

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Ein Gespenst geistert in der Triage-Diskussion um: die Ex-Post-Triage

Eine Ex-Post-Triage bezeichnet eine Triage, wenn die bei einem Patienten begonnene medizinische Versorgung zugunsten eines neu eintreffenden Patienten abgebrochen wird, um dem neu eingetroffenen Patienten mit einer begrenzten Versorgungsressource zu retten, weil dieser die besseren kurzfristigen Überlebenschancen aufweist.

Mit dem neuen Triage-Gesetz, das heute im deutschen Bundestag beschlossen wurde, ist eine solche Ex-Post-Triage ausgeschlossen.

Dies ruft, auch aus den Reihen von Medizinern, Kritik hervor, weil diese meinen, dass diese Ex-Post-Triage zulässig sein müsste, um möglichst viele Menschenleben zu retten.

Einer der bekanntesten Kritiker ist der Intensivmediziner Prof. Dr. Uwe Janssen, der sich heute dazu im deutschen TV geäußert hat:

https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/politik/Intensivmediziner-Uew-Janssens-kritisiert-Verbot-Ex-Post-Triage-100.html

Was auf den ersten Blick logisch erscheint, zeigt aber zugleich eine massive argumentatorische Schwäche.

Schon heute möglich: Therapieziel-Änderung

Denn heute ist es gang und gäbe, bei Patient:innen, die aufgrund einer schweren lebensbedrohlichen Erkrankung keine Überlebenschancen haben, eine Therapieziel-Änderung vorzunehmen. Es war also schon in der Vergangenheit und wird auch zukünftig weiterhin möglich, bereits zugeteilte Behandlungsverfahren unter bestimmten Bedingungen wieder abzusetzen.

Obiger Intensivmediziner hat sogar persönlich an einem Positionspapier der Sektion Ethik der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mitgearbeitet, in dem die unterschiedlichen Aspekte einer nachträglichen Therapieziel-Änderung beleuchtet werden.
Darin wird ausdrücklich erklärt, dass es berechtigte Gründe geben kann, ein anfänglich beschriebenes Therapieziel zu ändern.

Damit gibt es bereits jetzt schon praktizierte Möglichkeiten, auch in einer Triage-Situation dieses Mittel anzuwenden, wenn es dafür gute Gründe gibt, die auch außerhalb einer Triage-Situation zutreffend wären, natürlich in einem streng abgesteckten Rahmen, wie z.B. erklärter Patient:innen-Wille.

Als Theologe halte ich die grundsätzliche Erlaubnis für eine Ex-Post-Triage ethisch und human für sehr problematisch, weil sie selbst für Mediziner:innen keine Erleichterung bringt. Deshalb lehne ich sie persönlich auch weiterhin ab!

Patient:innen dürfen nicht verunsichert oder verängstigt werden

Die Zulassung einer Ex-Post-Triage würde zudem Patient:innen unzumutbar verunsichern oder verängstigen.
„Werde ich die notwendigen intensivmedizinischen Leistungen erhalten, wenn sie notwendig sind?“ – Wer garantiert mir, dass die möglichen ärztlichen Entscheidungen zutreffend sind? Welche Kontrollmechanismen werden eingebaut? Welchen Schutz habe ich vor einer unethischen Anwendung?

Schon jetzt gibt es Möglichkeiten, dass der Wille von Patient:innen bei der Entscheidung – auch einer Therapieziel-Änderung – berücksichtigt wird, auch gerade dann, wenn Patient:innen ihren Willen selber nicht mehr bekunden können.

Dazu gibt es unterschiedliche Mittel, wie:

  • Anwendung einer vorliegenden Patientenverfügung am besten in Verbindung mit einer vorliegenden Vorsorgevollmacht
  • Einholung des mutmaßlichen Patientenwillens durch nahestehende Angehörige oder Betreuungspersonen
  • ethische Fallbesprechungen

Natürlich nimmt die Anwendungen solcher Instrumente eine gewisse Zeit und Sorgfalt in Anspruch.

Da aber eine Therapieziel-Änderung oder die Anwendung einer Post-Ex-Triage die Frage nach Leben und Tod eines einzelnen Menschen betrifft, darf die Zeit kein Argument sein, wenn es um die Frage geht, ob und für welche Personen eine Therapieziel-Änderung angeraten und auch zum Wohl und im Sinne des Patienten nötig ist.


Update: Kritik von Verbänden und betroffenen Menschen mit Behinderungen

Verbände und betroffene Menschen mit Behinderungen stimmen zu, dass das neue Gesetz die „Ex-Post-Triage“ verbietet.
Indes gibt es aber andere Kritik, weil das Gesetz, das vom Bundesverfassungsgericht gefordert war, da bisherige Vorgehensweisen nicht diskriminierungsfrei wären, tatsächlich noch immer keine Diskriminierung oder gar Selektion nach dem Prinzip „survival of the fittest“ verhindere.


Weil ich die Diskussion so immens wichtig halte, möchte ich hier einen Beitrag

aus „kobinet – Tagesaktuelle Nachrichten zur Behindertenpolitik“ verlinken

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