Assistierter Suizid

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Beratung des Deutschen Bundestages zu einer notwendigen Gesetzesinitiative

Symbolbild: Bild von Leopictures auf Pixabay

Heute berät der Deutsche Bundestag über verschiedene Gesetzesentwürfe zum „Assistierten Suizid“.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor gut drei Jahren (26.02.2020) entschieden, dass es das Grundrecht eines jeden Menschen ist, selber über sein Lebensende entscheiden zu können.

Deshalb ist es nötig, dass der Gesetzgeber hier dringend eine rechtliche Lösung schafft, um allen Betroffenen Hilfe und Rechtssicherheit zu geben. Das gilt auch insbesondere für jene, die beim ‚Assistierten Suizid‘ helfen (wollen/können).

Für mich als Krankenhaus-Seelsorger ist die Übertragung der heutigen Beratungen im Deutschen Bundestag quasi eine berufliche Pflichtveranstaltung.

Schon jetzt, nach gut 45 Minuten kann ich erkennen, dass hier mit viel Ernsthaftigkeit diskutiert wird. Leider hat die Abgeordnete von Storch (AfD) ihren Beitrag wieder dazu genutzt, nur theoretische floskelartige Plattitüden loszulassen und undifferenziert auch pseudoreligiöse Gedanken zu äußern, die nicht zeigen, dass sie sich tatsächlich ernsthaft mit theologischen und ethischen Fragen beschäftigt hat.

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